Rechtstipps

Gutachten über den Bestand an wohnungseigentumstauglichen Objekten gemäß § 6 Abs. 1 und 2 WEG 2002

Mit Schreiben vom 04.04.2024 hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung ersucht, die Ziviltechniker:innen zu informieren, dass Gutachten gemäß § 6 Abs. 1 Z. 2 WEG 2002 auch der zuständigen Baubehörde zu übermitteln sind. Als Baubehörde im Sinne des Baugesetzes kommt sowohl der/die Bürgermeister:in als auch die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft in Betracht.

Das Schreiben zum Nachlesen finden Sie hier.

VwGH-Urteil zur GmbH & Co KG

GmbH & Co KG – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – eine zur Ausübung des Ziviltechnikerberufes zulässige Gesellschaftsform (VwGH, 30.11.2023, Ra 2022/06/0311) Eine GmbH & Co KG hat um Verleihung einer ZT-Befugnis auf dem Fachgebiet Architektur angesucht. Nach Säumnis des Bundesministeriums und negativer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes NÖ wurde der Fall im Wege der außerordentlichen Revision dem VwGH vorgelegt. Mangels...

Ferialarbeit

| Foto: Klaus Eppele / Fotolia
Ferialarbeitsverhältnis: Ferialarbeitnehmer:innen sind Schüler:innen oder Studierende, die während der Ferienzeit in "normalen“ Beschäftigungsverhältnissen Einkommen erwerben. Als „echte“ Arbeitnehmer:innen sind sie in den Betrieb eingegliedert, weisungsgebunden und der Kontrolle durch den/die Arbeitgeber:in unterworfen. Es gelten sämtliche arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen, wie Entlohnung, Sonderzahlungen und...

Unberechtigter Rücktritt beim Architektenvertrag

In einer jüngst ergangenen Entscheidung des OGH (22.04.2022, 4 Ob 9/22k; www.ris.bka.gv.at/jus) wurden die Voraussetzungen für den Rücktritt von einem Architektenvertrag behandelt. Auch ohne ein Recht auf Rücktritt ist ein Abbestellen des Werkes durch den Auftraggeber zulässig, allerdings bleibt diesfalls die Pflicht zur Bezahlung des Architektenhonorars unberührt. Sachverhalt Die klagende Bauherrin beauftragte den beklagten Architekten...

Recht auf Namensnennung für Ziviltechniker:innen – österreichweit ein Dauerbrenner!

Bauwerke, die eine eigenschöpferische Wirkung und künstlerische Gestaltung aufweisen, genießen einen umfassenden urheberrechtlichen Schutz. Wichtiger Teilaspekt dieses Schutzes ist das Recht, als Urheber:in (Architekt:innen/Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) bei Abbildung ihres/seines Werkes namentlich erwähnt zu werden, z. B. in der medialen Berichterstattung. In der Praxis wird dies jedoch leider häufig ignoriert bzw....

Vorsicht bei Online-Branchenregistern

Wie wir von Mitgliedern erfahren haben, häufen sich Schreiben von Firmen, in denen Ziviltechniker:innen aufgefordert werden, Firmendaten für ein "Online-Branchenregister" auf einem beiliegenden Datenblatt auszufüllen und zurückzusenden. Bei genauerem Lesen der Geschäftsbedingungen fällt jedoch auf, dass man durch das Zurückschicken des Formulars einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss eingeht. Für die Bereitstellung der Firmendaten wird...

Verjährung von Teilrechnungen und Zusatzleistungen

Der Oberste Gerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung 10Ob12/14h mit der Frage auseinander zu setzen, wann bei Werkverträgen die Verjährungsfrist für Teilrechnungen bzw. Zusatzleistungen zu laufen beginnt. Ausgangslage war ein Architektenwerkvertrag über ein Bauvorhaben in mehreren Baustufen. Es wurde ein pauschales Gesamthonorar vereinbart, wovon die beklagte Partei 65 % bezahlt hat. Weiters wurden Zusatzleistungen beauftragt, jedoch...

Urlaubsanspruch

Dem/r Arbeitnehmer:in gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (6 Wochen). Als Werktage gelten die Tage Montag bis Samstag. Statt in Werktagen kann Urlaub auch in Arbeitstagen berechnet werden. Dies bedeutet, dass bei einer Arbeitswoche von Montag bis...

Aufbewahrungsfrist

Hinsichtlich der Aufbewahrung von „einfachen“ Urkunden gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung für Ziviltechniker:innen im Ziviltechnikergesetz (ZTG). Sollte es sich bei den Unterlagen um "öffentliche" Urkunden handeln, so ist § 3 ZTG relevant. Danach sind einerseits elektronisch errichtete Urkunden und andererseits im Original beim/bei der Ziviltechniker:in verbleibende auf Papier errichtete öffentliche Urkunden für die Dauer von...

Zurückbehaltung von ÖBA-Honorar

Zweck der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) ist die Minimierung von Ausführungsmängeln. Dabei ist jeweils individuell – nach Baufortschritt – zu beurteilen, in welchem Ausmaß die ÖBA-Leistungen vor Ort zu erbringen sind. Oftmals führt ein aufgedeckter Ausführungsmangel sodann zum Eklat zwischen Bauherr:innen, ÖBA und Bauunternehmen, da allfällige Mehrkosten und Zeitverluste das Budget bedrohen. Gerne gehen Bauherr:innen soweit, ein...