Sonstige Versicherungen

Rechtsschutzversicherung für Honorarklagen und Vergaberechtsschutz

Mit September 2018 bietet die Zürich Versicherung eine neue Rechtsschutz-Rahmenvereinbarung für Ziviltechniker:innenbüros an:

Rechtsschutzversicherung - Überblick Leistungen

Antrag

Antrag Spezial Straf RS

Dieser Vertrag ist exklusiv über Aon Versicherungsmakler GmbH erhältlich.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Seit 1. Jänner 2009 können Selbständige freiwillig der Arbeitslosenversicherung beitreten und damit ihren sozialen Schutz verbessern. Es handelt sich
um eine echte Arbeitslosenversicherung, mit der Sie einen Anspruch auf sämtliche Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.) erwerben können. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung der Selbständigen werden von der SVS eingehoben und an das Arbeitsmarktservice (AMS) überwiesen. Für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist ausschließlich das AMS zuständig.

Infos zur Arbeitslosenversicherung

Betriebliche Selbständigenvorsorge für Ziviltechniker:innen ab 1.1.2010

Ziviltechniker:innen können ab 1.1.2010 an der Selbständigenvorsorge teilnehmen, die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen hat damit den frühest möglichen Zeitpunkt gewählt.

Die Entscheidung für oder gegen eine verpflichtende Teilnahme am Modell der Selbständigenvorsorge muss jede/r Ziviltechniker:in für sich selbst treffen.

Für diese Entscheidung gilt eine Frist von einem Jahr ab Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit. Sie ist dann dauerhaft bindend!

Details dazu finden Sie hier.

Unfallversicherung

Selbständig erwerbstätige Mitglieder der Kammer der Ziviltechniker:innen gehören aufgrund des Fehlens einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung nur der Krankenversicherung an und haben somit keinen gesetzlichen Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Durch die verpflichtende Krankenversicherung hat der Versicherte Anspruch auf umfangreiche medizinische Leistungen (arztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe usw.).

Von diesen Leistungen sind jedoch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht umfasst. Um auch diesen Bereich abzudecken, sollten sich Ziviltechniker:innen aufgrund des Fehlens einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung selbst versichern.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ermöglicht in der Unfallversicherung eine Selbstversicherung von Personen, die nicht dem Kreis der Pflicht-Unfallversicherten angehören.

Dieser Selbstversicherung können

  1. selbständige Erwerbstätige, wenn der Sitz ihres Betriebes im Inland ist,
  2. mit Zustimmung des/der selbständigen Erwerbstätigen dessen/deren Ehegatt:in, Kinder, Enkel:in, Wahl- und Stiefkinder, sowie die Eltern, Großeltern, Wahl- und Stiefeltern, wenn diese in seinem Betrieb tätig sind,

beitreten.

Die Unfallversicherung trifft sodann Sorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Erste-Hilfe-Leistung bei Arbeitsunfällen sowie die Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation von Versehrten und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die Uniqa und die Wiener Städtische haben gemeinsam mit dem Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs eine private Unfallversicherung geschaffen, die speziell auf die Bedürfnisse der freien Berufe zugeschnitten ist. Mehr dazu finden Sie hier.

Haftpflichtversicherung für ZT als Mediator:in

Für Ziviltechniker:innen besteht die Möglichkeit, folgende Versicherung für die Tätigkeit als Mediator:in abzuschließen:

1.) UNIQA
Für den Bereich Steiermark und Kärnten besteht die Möglichkeit sich über den Kammernachfolgevertrag der Uniqa jederzeit eine Deckungsbestätigung für die Tätigkeit als Mediator:in ausstellen zu lassen. Die Deckung ist im Kammernachfolgevertrag der Uniqa bereits inkludiert. Die Ausstellung dieser Deckungsbestätigung und kostenlos und kann jederzeit über Aon Austria angefordert werden. 
Kontaktdaten: Aon Austria GmbH, Anzengrubergasse 6-8/II, 8010 Graz, T 05/78 00-414 

2.) GENERALI
Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen ist Mitglied beim Österreichischen Netzwerk Mediation. Dadurch ist es Ziviltechnikerinnen und Ziviltechnikern, die beim Bundesministerium für Justiz eingetragene Mediatoren sind, möglich, eine besonders günstige Mediatoren-Versicherung über das Netzwerk Mediation abzuschließen. Informationen dazu finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner in der Kammer:
Mag. Armin Ruhri, T +43 (0)316 82 63 44-27, E armin.ruhri@ztkammer.at