Architekturwettbewerb
Wettbewerbeportal
Informationen zu laufenden Wettbewerben sowie Wettbewerbsergebnisse finden Sie auf dem Wettbewerbeportal der Bundeskammer unter www.architekturwettbewerb.at.
WSA/WOA NEU
Die Nachfolgepublikation der Wettbewerbsordnung Architektur aus dem Jahr 2000 ist der "Wettbewerbsstandard Architektur - WSA 2010". Sie gliedert sich in zwei Abschnitte, den Wettbewerbsstandard Architektur und die Wettbewerbsordnung Architektur. Dieser wurde im Jahr 2022 überarbeitet und neu aufgelegt.
Informationen dazu finden Sie hier.
Gerne stehen Ihnen auch gedruckte Versionen der Broschüre zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Daniela Mitteregger (E daniela.mitteregger@ztkammer.at).
Empfehlungen für kooperative Verfahren im Städtebau
Kooperative Verfahren dienen der Ermittlung und Strukturierung von städtebaulichen Grundlagen. Im Rahmen eines dialogischen Prozesses werden die Gegebenheiten des räumlichen Umfeldes und die unterschiedlichen Interessenslagen der beteiligten Akteur:innen, Stakeholder:innen und Interessent:innen sichtbar gemacht und bei der gemeinsamen Entwicklung von städtebaulichen Lösungsansätzen abgeglichen.
Steiermark - Wettbewerbsfolder
Hier gelangen Sie zum Folder "Der Architekturwettbewerb: Ein Leitfaden zur Grundlegung, Wahl, Vorbereitung, Durchführung und Vermittlung des Verfahrens".
Steiermark - Leitfaden Grazer Modell Architekturwettbewerbe der Stadt Graz
Der Gemeinderat hat am 20.09.2018 den Leitfaden Grazer Modell - Architekturwettbewerbe beschlossen.
Informationen zur Förderung des Wettbewerbswesens der Stadt Graz finden Sie hier.
Wohnbau Steiermark - Geschoßwohnbau
Die Abwicklungsmodalitäten für den Geschoßwohnbau sowie die Mustertexte für Wohnbau-Wettbewerbe (ehemals Wohnbau-Gutachterverfahren) wurden seitens des Landes Steiermark geändert. Die neuen Richtlinien und Mustertexte finden Sie hier.
Empfehlung 2024 über die Honorierung von Architektenleistungen für im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes Kärnten geförderte Bauten
Am 11. November 2024 fand im zt:haus Kärnten die Unterzeichnung der „Empfehlung 2024 über die Honorierung von Architektenleistungen für im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes Kärnten geförderte Bauten" statt. Die Unterzeichnung erfolgte im Beisein von LHStv.in Gaby SCHAUNIG durch die Obmänner der Landesgruppe Kärnten des Österreichischen Verbandes Gemeinnütziger Bauvereinigungen Wolfram STÖBY, Harald REPAR und Christian PIBER sowie Kammerpräsident Gustav SPENER und Vizepräsidentin Barbara FREDIANI-GASSER. Dem Termin wohnten zahlreiche Vertreter:innen Kärntner Gemeinnütziger Bauvereinigungen, der Abteilung 11 (Wohnbau) des Amtes der Kärntner Landesregierung und Ziviltechniker:innen bei.
Die neue Empfehlung ersetzt die aus dem Jahr 2004 stammende Version und wurde nach intensiven Verhandlungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Als Basis der Empfehlung 2024 wurden die LM.VM. 2023 vereinbart sowie Leistungsbilder und Zahlungsbedingungen konkretisiert.
Kärnten - Baukulturelle Leitlinien des Landes Kärnten
Im Jahr 2017 wurden die baukulturellen Leitlinien des Bundes beschlossen. Die Kärntner Landesregierung hat 2018 den Beschluss gefasst, auf dieser Basis Leitlinien für Kärnten zu erstellen und setzt damit als erstes Bundesland die vom Bund beschlossenen baukulturellen Leitlinien auf Landesebene um.
Kärnten braucht zukunftsfähige Baukultur: Zunehmende Zersiedelung, schwindende Nahversorgung, verödete Ortskerne, gesichtslose Seen-Verbauung betreffen jede Kärntnerin und jeden Kärntner tagtäglich. Was heute gebaut wird, begleitet uns lebenslang.
Die erarbeiteten Baukulturellen Leitlinien für Kärnten machen Lust auf hochwertiges, ressourcenschonendes und zukunftsfähiges Planen und Bauen. Sie zeigen, welche Maßnahmen gerade für die Schlüsselthemen der Kärntner Baukultur besonders zielführend sind.
Wohnbau Kärnten - Vereinbarung Architekturwettbewerbe
Das Land Kärnten hat im Wohnbauförderungsgesetz 2017 als Zielsetzung festgelegt, dass den städtebaulichen, architektonischen und funktionalen Qualitäten der Bauvorhaben Rechnung zu tragen ist.
Aufgrund der Richtlinie für die Förderung von Mietwohnungen und Wohnheimen im mehrgeschoßigen Wohnbau kommen verpflichtend qualitätsbasierte Verfahren (Architekturwettbewerbe) zur erhöhten Qualitätssicherung und als Basis für die Vergabe dieser Planungsleistungen zur Anwendung.
Entsprechend der voraussichtlich erzielbaren Wohnungsanzahl sind folgende Verfahren vorgesehen:
- ab 25 - 59 Wohneinheiten: geladenes, einstufiges Verfahren mit 5 Teilnehmer:innen
- ab 60 - 99 Wohneinheiten: geladenes, einstufiges Verfahren mit 8 Teilnehmer:innen
- ab 100 - 149 Wohneinheiten: offenes, einstufiges kärntenweites Verfahren
- ab 150 Wohneinheiten: offenes, zweistufiges Verfahren (kärnten- / österreichweit)
Weiters ist in dieser Richtlinie festgehalten, dass für die Abwicklung des Wettbewerbes die Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen der ZT-Kammer und der Landesgruppe Kärnten des Österreichischen Verbandes Gemeinnütziger Bauvereinigungen maßgeblich sind. Aus diesem Grund hat es intensive Verhandlungen zwischen dem Wettbewerbsausschuss Kärnten und der Technischen Arbeitsgruppe Kärnten des Österreichischen Verbandes Gemeinnütziger Bauvereinigungen gegeben, die zum Abschluss einer Vereinbarung über die Abwicklung von Architekturwettbewerben im Wohnbau Kärnten geführt haben. Integrierende Bestandteile der Vereinbarung sind Musterauslobungstexte für die einzelnen Verfahrensarten. Darin sind die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Preisgelder sowie der Vergütung der Juror:innen einheitlich geregelt.
Die Vereinbarung wurde am 23. Februar 2018 im Beisein von Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Gaby Schaunig unterfertigt.
Kärnten - Kooperationsvereinbarung mit Land - Abteilung 3
Am 10.12.2018 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten und dem Land Kärnten durch Landesrat Ing. Daniel Fellner im Beisein von Vizepräsidentin Architektin DI Barbara Frediani-Gasser, Stv. Sektionsvorsitzenden DI Helmut Wackenreuther, Architekt DI Reinhard Hohenwarter sowie Architekt DI Gerhard Kopeinig und Architekt DI Werner-Lorenz Kircher unterzeichnet.
Weiters waren seitens des Landes Kärnten DI Franz Sturm, DI Hartwig Wetschko sowie DI Elias Molitschnig von der Abt. 3 - Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz bei der Unterzeichnung anwesend.
Leitfaden für die Errichtung von Rüsthäusern in Kärnten
Die Abteilung 3 - Gemeinden und Katastrophenschutz des Amtes der Kärntner Landesregierung hat unter Mitwirkung der ZT Kammer einen Leitfaden für die Errichtung von Rüsthäusern in Kärnten entwickelt. Ziel war es, alle wichtigen Akteur:innen möglichst früh einzubeziehen, Projektabläufe darzustellen sowie einen Überblick über Kosten und Planung zu vermitteln. Zudem sind in der Broschüre „Kommunales Bauen – Feuerwehren“ Best Practice Beispiele zu finden.
Solidaritätserklärung Architektur
Österreichweite Solidaritäts-Aktion - ZT Kammer schafft Schulterschluss der Architekturschaffenden: Solidaritätspapier gegen Teilnahme an unfairen Wettbewerben
Seit bald zehn Jahren liegt ein Muster für optimale Auslobungen, der Wettbewerbsstandard Architektur 2010 (WSA), vor, das nun noch stärker als bisher innerhalb der Branche verbreitet werden soll.
Um die Standards des WSA zu etablieren, gibt es nun ein österreichweites Solidaritätspapier.
Die unterzeichnenden Architekt:innen erklären sich damit bereit, als Botschafter:innen des fairen Architekturwettbewerbes zu agieren und gleichzeitig auch dazu, an Verfahren, die diesem Bild nicht entsprechen, nicht teilzunehmen.
Die Solidaritätserklärung können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie die unterschriebene Solidaritätserklärung an office@ztkammer.at.
Zur Erläuterung finden Sie hier den regionalen Statusbericht "Baukultur in der Steiermark".
Weitere Informationen finden Sie in der Presseaussendung der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen.
Checklisten für Juror:innen
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten hat Checklisten für den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts, des Kolloquiums und der Beurteilungssitzung des Preisgerichts sowie für die Schriftführung in Beurteilungssitzungen erstellt, die als Download (Stand: 07.05.2024) zur Verfügung stehen.
Musterhonorarnote für Juror:innentätigkeiten
Anfragen von Kolleginnen und Kollegen und auch Auslober:innen zeigen, dass offensichtlich immer wieder Unklarheiten bezüglich der Honorierung von Preisrichtertätigkeiten bei Architekturwettbewerben auftreten.
Verfügbare Downloads:
Kalkulationsblatt Preisgericht
Preisrichter:innen - Stundensatz
Die Regelung in § 7 WOA betreffend Preisrichterstundensatz lautet wie folgt:
„Das Entgelt der Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Die Mitglieder des Fachpreisgerichts erhalten ein Entgelt für ihre Tätigkeit als Preisrichter:innen auf Basis des von der Bundeskammer auf www.architekturwettbewerb.at veröffentlichten Stundensatzes. Dieser setzt sich aus dem aktuellen doppelten Basiswert (siehe www.arching.at/mitglieder/sondervereinbarungen/basiswertindices.html) plus 15 % Zuschlag zusammen."
Auf der Bundeskammer-Homepage wird der jeweils aktuelle Stundensatz auf dieser Seite veröffentlicht: https://www.arching.at/mitglieder/wettbewerbe.html
Muster Wettbewerbsunterlagen
Auf der Website der Bundeskammer stehen Muster-Wettbewerbsunterlagen für Wettbewerbe im Ober- und Unterschwellenbereich zum Download zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Übersicht.
Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und die ASFINAG haben sich auf neue Musterauslobungsunterlagen geeinigt, die als Standard für Wettbewerbsausschreibungen fungieren. Die Unterlagen können Sie hier aufrufen.