Wettbewerbsteilnahme

Zuladungsliste für Wettbewerbe Steiermark

Die Auswahl der Teilnehmer:innen bei geladenen Wettbewerben in der Steiermark erfolgt über die neue Zuladungsliste.

Wenn Sie in diese Zuladungsliste aufgenommen werden möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich unter http://zuladungsliste.ztkammer.at mit einem Benutzernamen (= Email-Adresse) und einem Passwort registrieren.

Sie erhalten zunächst eine Antwortmail, die Sie bestätigen müssen. Nach Prüfung der eingegebenen Daten durch die Kammer, die einige Tage dauern kann, erhalten Sie ein Bestätigungsmail der erfolgten Registrierung. Bitte prüfen Sie auch den Spamordner auf den Empfang der automatisch versendeten Emails!

In weiterer Folge können Sie Ihre Wettbewerbsteilnahmen bzw. -erfolge eintragen. Um den Eintrag zu erleichtern, wurden Verfahren aus dem Wettbewerbeportal übernommen. Für Verfahren, die nicht im Wettbewerbeportal erfasst sind, ist es erforderlich, dass Sie uns mittels Formular über das Verfahren informieren und die näheren Details dazu (1 pdf mit Auslobungsunterlagen, Juryprotokoll als Anhang) zur Verfügung stellen. Diese werden ebenfalls erst nach erfolgter Prüfung in die Liste übernommen.

Anerkannt werden nur Verfahren, die in Kooperation mit der Ziviltechniker:innenkammer des jeweiligen Landes durchgeführt wurden.

Ein Abrufen der persönlichen Punktezahl und Position in der Liste ist erst nach der erforderlichen Vorlaufzeit (ca. 6 Wochen) zum Zeitpunkt der ersten Zuladungen möglich, der diesbezügliche Unterpunkt ist bis dahin ohne Funktion.

Da die Erfassung nur entweder als Einzelperson oder als Gesellschaft möglich ist, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie sich als Einzelziviltechniker:in oder Gesellschaft in die Liste eintragen.

Bitte beachten: Die Zuerkennung von Einsteigerbonuspunkten (bis 5 Jahre nach Vereidigung) bzw. Frauenpunkten ist nur bei der Anmeldung mit Einzelbefugnis möglich, allerdings ist in weiterer Folge ein Zusammenschluss zu einer ständigen ARGE bzw. Gesellschaft möglich. Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, ersuchen wir Sie um direkte Kontaktaufnahme via zuladungsliste@ztkammer.at.

Detaillierte Informationen zur Punktevergabe finden Sie im Kriterienkatalog auf unserer Website. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. Yvonne Bormes (T +43 (0)316 82 63 44 - 15, E yvonne.bormes@ztkammer.at).

Allgemeiner Lostopf Wettbewerbe Kärnten

Aufgrund der Umfrage vom 17. Juli 2019 haben sich 51 Architektinnen und Architekten für den "Allgemeinen Lostopf Kärnten" angemeldet. Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten hat bei geladenen Verfahren außerhalb des geförderten Wohnbaues die Möglichkeit, eine:n Teilnehmer:in zu nominieren.

Die Losung der Teilnehmer:innen erfolgt im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses. Es ist jedem/jeder Teilnehmer:in am Lostopf möglich, den Stand des Lostopfes während der Bürozeiten im zt:haus Kärnten in Klagenfurt einzusehen.

Sollte sich der Lostopf leeren,wird dieser mittels neuerlicher Umfrage befüllt.

Für den geförderten Wohnbau gibt es eine gesonderte Vereinbarung mit den Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen Kärntens und einen eigenen Lostopf Wohnbau.

Aufnahme:
In den Lostopf werden alle Kärntner Architektinnen und Architekten mit aufrechter oder ruhender Befugnis aufgenommen, die ihr Interesse schriftlich an die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten bekunden. Voraussetzung für die Aufnahme in den Lostopf ist ein Kanzleisitz bzw. Wohnsitz (bei ruhender Befugnis) in Kärnten.

Architekt:innen in Kärnten, die sich noch nicht für den Lostopf gemeldet haben, können sich jederzeit für den Lostopf melden (Formular).

Herausnahme:
Alle Teilnehmer:innen an einem Verfahren, egal, ob von dem/der Auslober:in oder der Kammer genannt, werden aus dem Topf genommen. Sollten Sie gezogen werden, fragen wir Sie selbstverständlich vor einer Bekanntgabe an den/die Auslober:in, ob Sie mit einer Teilnahme einverstanden sind.

Der/Die geloste Teilnehmer:in kann innerhalb von zwei Tagen nach Ziehung aus dem Lostopf die Teilnahme am Wettbewerb einmal verweigern. Bei einer weiteren Ablehnung der Teilnahme nach Ziehung durch die ZT Kammer wird der/die Geloste jedoch aus dem Lostopf genommen.

Gibt ein:e Teilnehmer:in, welche:r aus dem Lostopf einem Verfahren zugelost wurde, keinen Wettbewerbsbeitrag ab oder ist der Wettbewerbsbeitrag nicht jurierungsfähig, wird diese:r Teilnehmer:in für drei Jahre aus dem Lostopf der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten gesperrt.

Der aktuelle Stand des Inhaltes des Lostopfes ist im zt:haus Kärnten zur Einsichtnahme aufliegend und hier abrufbar.

Lostopf Wohnbauwettbewerbe Kärnten

Die Auswahl der Teilnehmer:innen bei geförderten Wohnbauwettbewerben in Kärnten soll über ein neues Lossystem erfolgen.

Wenn Sie teilnehmen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mittels Formular und der Excel-Tabelle unter kaernten@ztkammer.at anmelden. Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn gleichzeitig auch die Excel-Tabelle über bereits geplante/realisierte Wohnbauten ausgefüllt und als offene Datei übermittelt wird. Diese dient der Zuordnung zum entsprechenden Pool.

Die Zuordnungs- und Auswahlbedingungen finden Sie im Kriterienkalalog.