EU/EWR

Gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes 2019 zu Dienstleistungserbringungen und Niederlassung.

EU/EWR-Dienstleister:innen

Mit der Novelle des Ziviltechnikergesetzes 2007 wurde u.a. die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU umgesetzt.

Für zeitweilige und gelegentliche grenzüberschreitende Dienstleistungen, die ein:e Staatsangehörige:r des EU/EWR-Raumes bzw. der Schweiz in Österreich erbringt, ist keine Dienstleistungsanzeige bei der zuständigen Kammer der Ziviltechniker:innen mehr einzubringen.

Nach wie vor können dennoch Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates bzw. der Schweiz nur unter bestimmten Voraussetzungen Planungsleistungen in Österreich erbringen.

Nähere Informationen zur Planungsberechtigung

Verleihung einer EU/EWR/CH-Befugnis, Niederlassung

Folgende Unterlagen sind in digital lesbarer Form (z.B. pdf) oder in Kopie mit der Post oder per Email zu übermitteln:

  • Ansuchen um Verleihung der Befugnis an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Nachweis der fachlichen Befähigung durch die Vorlage eines Nachweises im Sinne des Artikels 11 lit. e der Richtlinie 2005/36/EG (Diplom)
    Befähigungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise werden einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen. Im Falle einer mangelnden Gleichwertigkeit der geltend gemachten Berufsqualifikation zur fachlichen Befähigung im Sinn des § 5 ZTG i.d.g.F. wird eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang vorgeschrieben.
  • Bescheinigungen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates über
    • das Vorliegen der Zuverlässigkeit (Strafregisterauszug),
    • der Insolvenzfreiheit (Konkursfreiheit), sowie über
    • das Nichtvorliegen eines standeswidrigen Verhaltens,
    • dass die Ausbildung dem Anhang V, 5.7.1. der Berufsqualifikationsanerkennungs-RL entspricht, wobei diese Bescheinigungen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Lebenslauf

EU/EWR/CH Bewerber:innen, Niederlassung
Ansuchen um Verleihung der ZT Befugnis als pdf-Datei.