Über uns

Kammerinformationen

Gesetzliche Berufsvertretung der freischaffenden Ziviltechniker:innen sind nach dem Ziviltechnikergesetz die Kammern der Ziviltechniker:innen.

Diese Kammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts, sie haben ihren Sitz in

  • Graz (Steiermark und Kärnten),
  • Wien (Wien, Niederösterreich und Burgenland),
  • Linz (Oberösterreich und Salzburg) und
  • Innsbruck (Tirol und Vorarlberg).

Als Dachorganisation aller Kammern fungiert die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen mit Sitz in Wien.

Geschäftsordnung der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten

Geschäftsordnung gem. § 88 Abs. 1 Ziviltechnikergesetz (ZTG), Auflage 2021

Statut des Unterstützungsfonds der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten

Statut des Unterstützungsfonds, Auflage 2019

Umlagenordnung der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten

Umlagenordnung, Auflage 2021

Ziviltechnikergesetz 2019 in der geltenden Fassung

Ziviltechnikergesetz 2019