Kollektivvertrag

Kollektivvertragserhöhung ab 01.01.2024

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter:
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 10 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Lehrlingsentschädigung:
Erhöhung um 10 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.

Zulagen und Trennungsgeld:
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 10 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.

Ist-Gehälter:
Die Empfehlung, die Überzahlung aufrecht zu erhalten, ist im Jahr 2024 im Kollektivvertrag nicht enthalten.

Die Sozialpartner:innen befürworten jedoch, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.

Geltungsbeginn: 01.01.2024

Kollektivvertrag 2024 - alle Änderungen

Alle Änderungen im Kollektivvertrag 2024 finden Sie hier.

Kollektivvertrag 2024 - konsolidierte Fassung

Kollektivvertrag 2024 für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen), Stand: 1.1.2024 inklusive Muster Dienstvertrag, Vereinbarung Gleitzeit sowie Entsendung Ausland.

Kollektivvertrag ab 1.1.2024