Kollektivvertrag
Änderung des Kollektivvertrages ab 1.1.2022
Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten im November 2021 vereinbart:
Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 3,0 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 3,0 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
Zulagen und Trennungsgeld
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 3,0 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
Ist-Gehälter
Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2021 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen.
Sämtliche Änderungen im Kollektivvertrag, welche ab 1.1.2022 in Kraft treten, finden Sie hier.
Kollektivvertrag 2022
Kollektivvertrag 2022 für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen), Stand: 1.1.2022
Änderungen des Kollektivvertrages ab 1.1.2022
Dienstvertrag 2022 inkl. Erläuterungen
Leitfaden Arbeitsrecht (Stand: Juli 2021)