Kollektivvertrag

Änderungen Kollektivvertrag ab 01.01.2023

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten im November 2022 vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 4,5 % plus einem monatlichen Fixbetrag von € 85,- erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
 
Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 7,8 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
 
Zulagen und Trennungsgeld
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 7,5 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
 
Ist-Gehälter
Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2022 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen.

Sämtliche Änderungen des Kollektivvertrages finden Sie hier.

Kollektivvertrag 2023 - konsolidierte Fassung

Kollektivvertrag 2023 für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen), Stand: 1.1.2023 inklusive Muster Dienstvertrag, Vereinbarung Gleitzeit sowie Entsendung Ausland.

Kollektivvertrag ab 1.1.2023