Rechtstipps

EU-Notfallverordnung Erneuerbare Energie

Mit Ende 2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Mit dieser EU-Notfallverordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt. Dadurch soll mit einer raschen Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren...

ÖBV-Leitfaden "Preisveränderungen und Lieferengpässe"

Die Expert:innengruppe der Österreichischen Bautechnik Vereinigung ist zum Ergebnis gekommen, die Anwendbarkeit des Leitfadens "Preisveränderungen und Lieferengpässe" als Version 4 (ohne inhaltliche Veränderungen zur Version 3) bis 31.03.2023 zu empfehlen. Hintergrund ist, den Bauverantwortlichen weiter die Möglichkeit zu geben, im jeweiligen Einzelfall auf der Baustelle, etwaige diesen Herbst und Winter eintretende Unsicherheiten,...

Unberechtigter Rücktritt beim Architektenvertrag

In einer jüngst ergangenen Entscheidung des OGH (22.04.2022, 4 Ob 9/22k; www.ris.bka.gv.at/jus) wurden die Voraussetzungen für den Rücktritt von einem Architektenvertrag behandelt. Auch ohne ein Recht auf Rücktritt ist ein Abbestellen des Werkes durch den Auftraggeber zulässig, allerdings bleibt diesfalls die Pflicht zur Bezahlung des Architektenhonorars unberührt. Sachverhalt Die klagende Bauherrin beauftragte den beklagten Architekten...

Ferialarbeit

Viele Ziviltechniker:innen bieten jungen Leuten (Schüler:innen/Student:innen) die Möglichkeit, Berufspraxis zu erwerben. Bei den Ferialjobs unterscheidet man zwischen einem echten Ferialpraktikum, einem Ferialarbeitsverhältnis bzw. einem Volontariat. Zu beachten ist jedoch, dass die Kriterien eines echten Ferialpraktikums seitens der ÖGK sehr eng ausgelegt werden. Es ist im Einzelfall zu überprüfen, ob diese tatsächlich vorliegen. Feriala...

Recht auf Namensnennung für Ziviltechniker:innen – österreichweit ein Dauerbrenner!

Bauwerke, die eine eigenschöpferische Wirkung und künstlerische Gestaltung aufweisen, genießen einen umfassenden urheberrechtlichen Schutz. Wichtiger Teilaspekt dieses Schutzes ist das Recht, als Urheber:in (Architekt:innen/Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) bei Abbildung ihres/seines Werkes namentlich erwähnt zu werden, z. B. in der medialen Berichterstattung. In der Praxis wird dies jedoch leider häufig ignoriert bzw....

Vorsicht bei Online-Branchenregistern

Wie wir von Mitgliedern erfahren haben, häufen sich Schreiben von Firmen, in denen Ziviltechniker:innen aufgefordert werden, Firmendaten für ein "Online-Branchenregister" auf einem beiliegenden Datenblatt auszufüllen und zurückzusenden. Bei genauerem Lesen der Geschäftsbedingungen fällt jedoch auf, dass man durch das Zurückschicken des Formulars einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss eingeht. Für die Bereitstellung der Firmendaten wird...

Verjährung von Teilrechnungen und Zusatzleistungen

Der Oberste Gerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung 10Ob12/14h mit der Frage auseinander zu setzen, wann bei Werkverträgen die Verjährungsfrist für Teilrechnungen bzw. Zusatzleistungen zu laufen beginnt. Ausgangslage war ein Architektenwerkvertrag über ein Bauvorhaben in mehreren Baustufen. Es wurde ein pauschales Gesamthonorar vereinbart, wovon die beklagte Partei 65 % bezahlt hat. Weiters wurden Zusatzleistungen beauftragt, jedoch...

Urlaubsanspruch

Dem/r Arbeitnehmer:in gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (6 Wochen). Als Werktage gelten die Tage Montag bis Samstag. Statt in Werktagen kann Urlaub auch in Arbeitstagen berechnet werden. Dies bedeutet, dass bei einer Arbeitswoche von Montag bis...

Aufbewahrungsfrist

Hinsichtlich der Aufbewahrung von „einfachen“ Urkunden gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung für Ziviltechniker:innen im Ziviltechnikergesetz (ZTG). Sollte es sich bei den Unterlagen um "öffentliche" Urkunden handeln, so ist § 3 ZTG relevant. Danach sind einerseits elektronisch errichtete Urkunden und andererseits im Original beim/bei der Ziviltechniker:in verbleibende auf Papier errichtete öffentliche Urkunden für die Dauer von...

Zurückbehaltung von ÖBA-Honorar

Zweck der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) ist die Minimierung von Ausführungsmängeln. Dabei ist jeweils individuell – nach Baufortschritt – zu beurteilen, in welchem Ausmaß die ÖBA-Leistungen vor Ort zu erbringen sind. Oftmals führt ein aufgedeckter Ausführungsmangel sodann zum Eklat zwischen Bauherr:innen, ÖBA und Bauunternehmen, da allfällige Mehrkosten und Zeitverluste das Budget bedrohen. Gerne gehen Bauherr:innen soweit, ein...