Seit 1.1.2023 ist das GeoSphere Austria-Gesetz (GSAG) in Kraft. Seither sind der GeoSphere Austria als zuständiger Bundesanstalt die Durchführung von Aufschluss- und Datenerhebungsarbeiten anzuzeigen (§ 11 GSAG), darunter fallen die Abteufung von Bohrungen (z.B. Kernbohrungen, Rammkernsondierungen, Bohrungen für Erdwärmesonden, Rohstoffbohrungen) ab einer Bohrtiefe von 10 m, Durchführung von Grabungsarbeiten, Durchführung von...