Urkundenarchiv
Das zt:archiv
Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen wurde ermächtigt, ein elektronisches Urkundenarchiv der Ziviltechniker:innen zu errichten. In diesem Archiv gespeicherte elektronische Urkunden gelten explizit als Original ("Originalfiktion") mit derselben vollen Beweiskraft wie Papierurkunden. Darüber hinaus wird normiert, dass die Führung der Archive in Vollziehung der Gesetze, also hoheitlich erfolgt. Die zur Einstellung der Urkunden berechtigten Ziviltechniker:innen fungieren als Organe des Rechtsträgers (Amtshaftung). Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und des Datenschutzes ist der Zugriff auf das Archiv streng reglementiert und es müssen alle Transaktionen lückenlos protokolliert werden.
Hier kommen Sie direkt zum zt:archiv.
Hintergrund:
Mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2006 (BRÄG 2006) wurde vom BMJ ergänzend zum E-Government Gesetz (E-GovG) der gesetzliche Rahmen für eine rechtsverbindliche papierlose Kommunikation mit Behörden und Gerichten ebenso wie für den täglichen Geschäftsverkehr implementiert.
Bestellformular Signaturkarte/ZT-Ausweis
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Sigaturkarte nur mit jenem Lichtbildausweis, den Sie in der Bestellung angeführt haben, in der ZT-Kammer abholen! Unterschreiben Sie nur im dafür vorgesehenen (gelben) Feld.
Wenn Sie uns das Passbild digital übermitteln, sollte es zumindest 200x233 Pixel groß sein, bei digitaler Übermittlung des Bestellungsformulars sollte das Unterschriftenbild mindestens 442x98 Pixel betragen, um es elektronisch weiter verarbeiten zu können.
Bestellformular
Einzugsermächtigung
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Informationen zu den Kosten finden Sie hier.
Änderung der Urkundenarchiv-Verordnung
234. Verordnung der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen, mit der die Urkundenarchiv-Verordnung geändert wird.
Inkrafttreten der Änderung mit 1. Juni 2023