Urkundenarchiv

Das zt:archiv

Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen wurde ermächtigt, ein elektronisches Urkundenarchiv der Ziviltechniker:innen zu errichten. In diesem Archiv gespeicherte elektronische Urkunden gelten explizit als Original ("Originalfiktion") mit derselben vollen Beweiskraft wie Papierurkunden. Darüber hinaus wird normiert, dass die Führung der Archive in Vollziehung der Gesetze, also hoheitlich erfolgt. Die zur Einstellung der Urkunden berechtigten Ziviltechniker:innen fungieren als Organe des Rechtsträgers (Amtshaftung). Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und des Datenschutzes ist der Zugriff auf das Archiv streng reglementiert und es müssen alle Transaktionen lückenlos protokolliert werden.

Hier kommen Sie direkt zum zt:archiv.

Hintergrund:
Mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2006 (BRÄG 2006) wurde vom BMJ ergänzend zum E-Government Gesetz (E-GovG) der gesetzliche Rahmen für eine rechtsverbindliche papierlose Kommunikation mit Behörden und Gerichten ebenso wie für den täglichen Geschäftsverkehr implementiert.

Bestellformular Signaturkarte/ZT-Ausweis

Jede:r Ziviltechniker:in kann bei der zuständigen Länderkammer die Ausstellung eines Lichtbildausweises, mit dem er/sie sich gegenüber Behörden und Auftraggebern ausweisen kann, beantragen. Der ZT-Ausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Sinn des § 40 Abs. 1 BWG und hat Scheckkartenformat. Der Ausweis ist mit dem qualifizierten Zertifikat für die elektronische Beurkundungssignatur (Beurkundungssignaturkarte, entspricht dem Rundsiegel) oder für die elektronische Ziviltechniker:innensignatur (Ziviltechniker:innensignaturkarte, entspricht der herkömmlichen Stampiglie) versehen (je Signatur 1 Karte).

Die Beurkundungssignatur dient zum Signieren und Einbringen aller Urkunden in das Archiv und ist der höchstpersönlichen Verwendung des ZTs vorbehalten.

Die Ziviltechniker:innensignatur dient zum Abruf von Urkunden, für die Datensicherung und für das privat-rechtliche Signieren im sonstigen elektronischen Verkehr (elektronische Briefe und Rechnungen, Angebote, etc.).

Karten mit Beurkundungs- bzw. Ziviltechniker:innensignatur müssen persönlich bei einer Erstbestellung abgeholt werden

Sie haben die Möglichkeit die Karte(n) nur als Ausweis zu benützen, d.h. die Signatur wird nicht aktiviert, der Ausweis wird per Einschreiben übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Sigaturkarte nur mit jenem Lichtbildausweis, den Sie in der Bestellung angeführt haben, in der ZT-Kammer abholen! Unterschreiben Sie nur im dafür vorgesehenen (gelben) Feld. 

Wenn Sie uns das Passbild digital übermitteln, sollte es zumindest 200x233 Pixel groß sein, bei digitaler Übermittlung des Bestellungsformulars sollte das Unterschriftenbild mindestens 442x98 Pixel betragen, um es elektronisch weiter verarbeiten zu können.

Bestellformular
Einzugsermächtigung

Näheres dazu finden Sie hier.

Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

Änderung der Urkundenarchiv-Verordnung

234. Verordnung der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen, mit der die Urkundenarchiv-Verordnung geändert wird. 

Inkrafttreten der Änderung mit 1. Juni 2023