Urkundenarchiv
Information zu Handy-Signatur und ID-Austria ab 5.12.2023 - zt:archiv
Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit 05.12.2023 die Handy-Signatur in Österreich eingestellt wird. Als Nachfolgeprodukt wird die ID Austria die Handy-Signatur ersetzen.
Ein Umstieg ist insbesondere für alle, die derzeit über die Handysignatur auf das zt:archiv zugreifen, erforderlich. Es ist wichtig, dass zB Mitarbeiter:innen in der Verwaltung oder Administration von ZT-Büros, die auf das zt:archiv Zugriff haben sollen, sich für die ID-Austria registrieren und die App „Digitales Amt“ auf ihren Mobiltelefonen installieren. Andernfalls wird es ab 5.12.2023 uU nicht mehr möglich sein, sich im zt:archiv (zB für ihre ZT-/Dienstgeber:innen-Büros) anzumelden.
- Download im App Store: https://apps.apple.com/at/app/digitales-amt/id1454775189
- Download im Play Store: https://play.google.com/store/apps/details?id=at.gv.oe.app
Möglicher Ablauf des Umstiegs für Mitarbeiter:innen (zusammengefasst):
1. Die APP „Digitales Amt“ muss jede Person eines ZT-Büros, die KEINE physische A-Trust Signatur Karte zum Einloggen hat oder noch die Handy-Signatur nützt, herunterladen und installieren.
2. Anschließend muss sich die Person für das Digitale Amt und die ID Austria in der App registrieren. Die Anleitung findet man hier
3. Im nächsten Schritt muss die Person https://www.zt-archiv.at im Browser öffnen und sich für das zt:archiv neu registrieren.
a) unter „Zum Login à Handy-Signatur / ID Austria à Registrieren“
4. Nach erfolgreicher Neuregistrierung gibt es zwei Möglichkeiten den neuen Zugang zu aktivieren:
a) Eine befugte Person im ZT-Büro (meist der oder die Ziviltechniker:in) kann die Person zur eigenen Organisation erneut hinzufügen.
b) Die Person, die sich registriert hat, schickt eine Information an support@zt-archiv.at, dass Sie sich für die ID-Austria neu registriert hat und darum bittet wieder der Organisation-XY zugewiesen zu werden. Sollte es notwendig sein, wird der Support die Person via Telefon kontaktieren, um die Aktivierung abzuschließen.
c) In Ausnahme- bzw Notfällen: Die Person, die sich registriert hat, ruft zwischen 8:30 und 17:30 die Support-Hotline an und bittet um Umstellung.
Generell wird darauf hingewiesen, dass bei der ID Austria unterschieden wird in "ID Austria mit Basisfunktion" und "ID Austria mit Vollfunktion".
Der Umstieg von der Handysignatur auf die "ID Austria mit Basisfunktion" wird bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 automatisch durchgeführt: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/betrieb.html.
Das zusammen mit der Digitale-Amts-App sollte ausreichen, um sich im zt:archiv weiter anmelden zu können.
Um alle ID Austria Vorteile nutzen zu können, wird ein Umstieg auf die "ID Austria mit Vollfunktion" empfohlen.
Das erfordert aber einen Behördengang, falls die Handysignatur ursprünglich nicht behördlich registriert wurde. Weitere Infos zum Umstieg findet man auch unter: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht/registrierung-durch-vereinfachten-umstieg.html.“
Das zt:archiv
Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen wurde ermächtigt, ein elektronisches Urkundenarchiv der Ziviltechniker:innen zu errichten. In diesem Archiv gespeicherte elektronische Urkunden gelten explizit als Original ("Originalfiktion") mit derselben vollen Beweiskraft wie Papierurkunden. Darüber hinaus wird normiert, dass die Führung der Archive in Vollziehung der Gesetze, also hoheitlich erfolgt. Die zur Einstellung der Urkunden berechtigten Ziviltechniker:innen fungieren als Organe des Rechtsträgers (Amtshaftung). Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und des Datenschutzes ist der Zugriff auf das Archiv streng reglementiert und es müssen alle Transaktionen lückenlos protokolliert werden.
Hier kommen Sie direkt zum zt:archiv.
Hintergrund:
Mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2006 (BRÄG 2006) wurde vom BMJ ergänzend zum E-Government Gesetz (E-GovG) der gesetzliche Rahmen für eine rechtsverbindliche papierlose Kommunikation mit Behörden und Gerichten ebenso wie für den täglichen Geschäftsverkehr implementiert.
Bestellformular Signaturkarte/ZT-Ausweis
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Sigaturkarte nur mit jenem Lichtbildausweis, den Sie in der Bestellung angeführt haben, in der ZT-Kammer abholen! Unterschreiben Sie nur im dafür vorgesehenen (gelben) Feld.
Wenn Sie uns das Passbild digital übermitteln, sollte es zumindest 200x233 Pixel groß sein, bei digitaler Übermittlung des Bestellungsformulars sollte das Unterschriftenbild mindestens 442x98 Pixel betragen, um es elektronisch weiter verarbeiten zu können.
Bestellformular
Einzugsermächtigung
Näheres dazu finden Sie hier.
Informationen zu den Kosten finden Sie hier.
Änderung der Urkundenarchiv-Verordnung
234. Verordnung der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen, mit der die Urkundenarchiv-Verordnung geändert wird.
Inkrafttreten der Änderung mit 1. Juni 2023