Fortbildung

Fortbildungsverordnungen für Ziviltechniker:innen

Die bereits lange bestehende Fortbildungsverpflichtung für Ziviltechniker:innen wurde um Vorgaben ergänzt. Nunmehr wird konkret die Erbringung eines Nachweises über die regelmäßige Fortbildung von ZT gefordert.

Die beiden Bundessektionen haben von ihrer Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht und festgelegt, in welchem Ausmaß Zivilingenieur:innen und Architekt:innen diese Nachweise zu erbringen haben. Die Verordnungen treten mit 1.1.2022 in Kraft und sind (mit weiteren Informationen) hier abrufbar.

Fortbildungserklärungen einreichen

Wie bereits berichtet, ist die Fortbildungsverordnung mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten. Nachdem eine Fortbildungs-App für Zivilingenieur:innen bereits seit einigen Wochen online ist, hat nun die Bundessektion Architekt:innen ein Tool entwickeln lassen, mit welchem die Einbringung der Fortbildungserklärung unkompliziert vorgenommen werden kann. Mit dieser Erklärung wird bestätigt, der Verpflichtung zur laufenden Fortbildung nachzukommen. Auf der Seite des Ziviltechniker:innenverzeichnisses www.ziviltechniker.at können Sie sich in die neue App einloggen. Eine kurze Anleitung dazu finden Sie hier. Häufig gestellte Fragen zum Thema hat die Bundeskammer hier gesammelt beantwortet.

Bildungsbonus für Ziviltechniker:innen 2024

Eine zeitgemäße Fort- und Weiterbildung ist das Um und Auf, wenn es darum geht, die Herausforderungen geänderter technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu meistern. Um als Ziviltechniker:innen die Verantwortung und Qualität für unsere Arbeit zu gewährleisten, müssen wir ständig sicherstellen, mit den aktuellen Neuerungen Schritt halten und entsprechend qualifizierte Leistungen anbieten zu können. Natürlich auch, um sich so letztendlich ein besseres Standing am Markt zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf die Fortbildungsverordnungen für ZT hinweisen, die am 1.1.2022 in Kraft getreten sind.

Bildungsbonus für Ziviltechniker:innen
Um Sie als Kammermitglied bestmöglich zu unterstützen, wurde für Ihre persönliche Fortbildung der ZT-Bildungsbonus in der Höhe von € 100,- ins Leben gerufen, der auch 2024 in Anspruch genommen werden kann.

Passendes Fortbildungsprogramm für Ziviltechniker:innen
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Ihnen das notwendige Fort- und Weiterbildungsangebot anzubieten. Dazu erarbeiten wir gemeinsam mit dem ZT-Forum laufend ein umfangreiches Kursprogramm,  wie z.B. die Seminarreihe „Wasserwirtschaft klimafit gestalten!“ sowie zahlreiche fachliche Fortbildungen zu Themen rund um das Bundesvergabegesetz, Architekturwettbewerbe, die Raumordnung, OIB-Richtlinien u.v.m.

Gerne greifen wir auch Ihre Anregungen für konkrete Fortbildungsinhalte auf, bitte senden Sie Ihre Ideen an: office@ztkammer.at.

Informationen zum vollständigen Kursprogramm finden Sie hier: Programm ZT-Forum.

Nutzen Sie diese Angebote und melden Sie sich gleich an!

Wer darf den Bildungsbonus einlösen?
Jedes Mitglied der Kammer mit aufrechter oder ruhender Befugnis sowie a.o. Mitglieder.

Welche Fortbildung darf ich besuchen?
Der Bonus ist für alle Fortbildungsveranstaltungen des aktuellen Programms des ZT-Forums bis Ende des Jahres 2024 gültig.

Wie, wann und wo kann ich den Bonus einlösen?
Senden Sie uns bitte Ihre Rechnung samt Zahlungsnachweis und Teilnahmebestätigung des ZT-Forums unter Bekanntgabe Ihres IBANs per Mail an die ZT Kammer (daniela.mitteregger@ztkammer.at). Wir überweisen Ihnen in der Folge Ihren Bildungsbonus in Höhe von € 100,-. Der Bonus ist einmalig ab sofort bis Ende des Jahres gültig. Bitte beachten Sie, dass er nicht teilbar ist. Pro Person kann nur ein Bonus eingelöst werden, eine Barablöse ist ausgeschlossen.

ZT-Forum für Ausbildung und Berufsförderung

Interessante Veranstaltungen für Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker finden Sie auf der ZT-Forum-Website.

Das Ziviltechniker-Forum für Ausbildung und Berufsförderung ist ein Verein mit Sitz in Graz, welcher von der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten im Jahre 1984 gegründet wurde.

Der Verein bezweckt die Aus- und Fortbildung der Ziviltechniker:innen, der Berufsanwärter und des Publikums in allen Bildungszweigen durch die Abhaltung von Vorträgen und die Veranstaltung von Seminaren, Schulungen, Diskussionen, Vorführungen, Lehrgängen, Workshops, Exkursionen, Symposien und sonstigen Veranstaltungen. 

Kärntner Verwaltungsakademie

Aufgrund eines Kooperationsübereinkommens mit der Kärntner Verwaltungsakademie können Ziviltechniker:innen mit aufrechter Befugnis mit einem Kanzleisitz in Kärnten oder der Steiermark sowie deren Mitarbeiter:innen kostenlos das Bildungsangebot der Verwaltungsakademie nutzen. Bitte beachten Sie, dass vereinzelt Seminare ausschließlich für Verwaltungsbedienstete abgehalten werden.

Zum Seminarprogramm der Kärntner Verwaltungsakademie gelangen Sie hier.