Berufszugang
Die Ziviltechniker:innen
Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom zuständigen Bundesministerium verliehenen Befugnis auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind – derzeit sind das rund 160 verschiedene. Die Bezeichnung der Befugnis richtet sich nach dem absolvierten Studium.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorteile für Mitglieder
Die Kammer der Ziviltechniker:innen bietet ihren Mitgliedern zahlreiche Vorteile und Hilfestellungen.
Rechtsberatung für Mitglieder
Die Kammer der Ziviltechniker:innen bietet eine unentgeltliche Erstberatung für Mitglieder in allen Rechtsbereichen an.
Wettbewerbsinformation
Die Kammer informiert kostenlos über aktuelle Wettbewerbe.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Förderung lebenslanger Fort- und Weiterbildung ist integraler Bestandteil einer modernen Berufsvertretung. Die Kammer bietet praxisbezogene Bildungsveranstaltungen im Rahmen des ZT-Forum.
Aufgrund eines Kooperationsübereinkommens mit der Kärntner Verwaltungsakademie können Ziviltechniker:innen mit aufrechter Befugnis mit einem Kanzleisitz in Kärnten sowie deren MitarbeiterInnen kostenlos das Bildungsangebot der Verwaltungsakademie nutzen.
Mitgliederverzeichnis
Die Kammer führt ein alle Mitglieder umfassendes Verzeichnis und stellt die für die Berufsausübung erforderlichen Bescheinigungen aus und erteilt die notwendigen Auskünfte, z.B. an Baubehörden.
Bitte informieren Sie uns über Änderungen Ihrer Kontaktdaten, um diese aktuell halten zu können.
Spezialist:innenlisten
Die Kammer wird oft von Auftraggeber:innen nach Spezialist:innen auf verschiedenen Aufgabengebieten gefragt. Deshalb haben wir für die häufigsten Bereiche Expert:innenlisten angelegt.
Sollten Sie dazu Näheres wissen wollen: Ihr Ansprechpartner in der Kammer ist Siegfried Wittmann, T +43 (0)316 82 63 44-16, siegfried.wittmann@ztkammer.at.
Newsletter
Informationen der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten erhalten Sie monatlich per E-Mail.
Die Kammer verfügt über eine moderne Homepage mit einem laufend aktualisierten breiten Informations- und Serviceangebot. Sie finden dort Neuigkeiten aus der Kammer, Rechtsfragen, Wettbewerbsinformationen, Seminare des Ziviltechniker-Forums etc.
Standesregeln
Aufgrund des Ziviltechnikergesetzes 2019 wurden von der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen mit der 221. Verordnung die Standesregeln neu beschlossen.
Die neuen Standesregeln sind am 1.1.2021 in Kraft getreten.
Den Volltext der Standesregeln finden Sie hier.
Wertehaltung der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker
Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen arbeiten seit 1860 unabhängig, verantwortungsvoll und mit hoher Qualität für ihre Auftraggeber:innen in rund 60 verschiedenen Fachbereichen. Sie erbringen herausragende Dienstleistungen, die von Außenstehenden meist nicht in ihrer umfassenden Bedeutung beurteilt werden können.
Ziviltechniker:innen verkaufen nichts, was sich mit kaufmännischen Maßstäben messen lässt. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit den Auftraggeber:innen durch ein enges Vertrauensverhältnis geprägt. Ziviltechniker:innen sind sich stets bewusst, dass sie dieses Vertrauen nur verdienen, wenn sie ihrem Berufsethos entsprechend handeln. In den Standesregeln, die über die Jahre ihre Gültigkeit und Aktualität nicht verloren haben, sind die ethischen Prinzipien des Berufsstandes festgeschrieben.
Die von den Ziviltechniker:innen gelebten Werte wie Verantwortung, Unabhängigkeit und Qualität rechtfertigen das Vertrauen, das von Seiten der Auftraggeber:innen und der Gesellschaft in sie gesetzt wird.
Im Wissen um das hohe Maß an Verantwortung, nehmen Ziviltechniker:innen die Anliegen ihrer Auftraggeber:innen treuhänderisch wahr und bearbeiten die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und loyal. Aber nicht nur den Auftraggeber:innen gegenüber ist der Berufsstand verpflichtet.
Die übernommene Verantwortung erstreckt sich auf alle Bereiche unserer Umgebung. Die Sorge um das Wohl der Allgemeinheit umfasst Bereiche wie Sicherheit, Gesundheit, Lebensqualität, Umwelt, Kultur und Tradition und ist ein zentraler Aspekt der Arbeit einer Ziviltechnikerin oder eines Ziviltechnikers. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die praktischen Erfahrungen, sei es in Lehre und Forschung oder in Gesetzgebung und ihre Ausführung, einfließen zu lassen.
Die Unabhängigkeit der Ziviltechniker:innen erlaubt es ihnen, die jeweils optimale Lösung für eine Aufgabe zu entwickeln. Unbestechlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Objektivität, die Vermeidung von Interessenskonflikten und das 4-Augen-Prinzip sind die Grundpfeiler, um diese Unabhängigkeit auch nach außen zu demonstrieren. Nur durch eine angemessene Honorierung der Arbeit der Ziviltechniker:innen ist diese Unabhängigkeit realisierbar.
Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker besitzen in ihrem Fachgebiet höchste Kompetenz, Wissen und Erfahrung. Um das hohe Niveau halten zu können, wird durch konsequente Aus- und Weiterbildung die Qualifikation stets verbessert und ausgebaut.
Damit diese Qualität den Auftraggeber:innen zugute kommt, ist es notwendig, den Zugang zum Berufsstand entsprechend dem hohen Qualitätsanspruch zu regeln. Die Qualität der Ziviltechniker:innenleistung beruht nicht alleine auf dem persönlichen Engagement des einzelnen, sondern auch auf dem konstruktiven Miteinander der Kolleginnen und Kollegen gleicher oder sich ergänzender Fachrichtungen. Gegenseitige Wertschätzung und Respekt sind im Umgang mit allen Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen, unabhängig von Geschlecht, Alter oder kultureller Herkunft unerlässlich.
Wer den Beruf eines/r Ziviltechnikers/in ergreift, fühlt sich dazu berufen. Er/Sie wird durch eine starke und selbstbewusste Standesvertretung vertreten, die nach innen auf die Einhaltung der gemeinsamen Werte achtet und nach außen Verantwortlichkeit in der Öffentlichkeit übernimmt. Der feierliche Eid auf die Republik am Beginn des Berufsweges betont diese große Verantwortung, die Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker auf sich nehmen, und die öffentliche Anerkennung, die sie dafür genießen.
Download Präambel Standesregeln
Die Langfassung des Ethikausschusses (Stand 12.10.2012) finden Sie hier.