Berufszugang

Die Ziviltechniker:innen

Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom zuständigen Bundesministerium verliehenen Befugnis auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind – derzeit sind das rund 160 verschiedene. Die Bezeichnung der Befugnis richtet sich nach dem absolvierten Studium.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorteile für Mitglieder

Die Kammer der Ziviltechniker:innen bietet ihren Mitgliedern zahlreiche Vorteile und Hilfestellungen.

Rechtsberatung für Mitglieder
Die Kammer der Ziviltechniker:innen bietet eine unentgeltliche Erstberatung für Mitglieder in allen Rechtsbereichen an.

Wettbewerbsinformation
Die Kammer informiert kostenlos über aktuelle Wettbewerbe.

Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Förderung lebenslanger Fort- und Weiterbildung ist integraler Bestandteil einer modernen Berufsvertretung. Die Kammer bietet praxisbezogene Bildungsveranstaltungen im Rahmen des ZT-Forum. Um Sie als Kammermitglied bestmöglich zu unterstützen, wurde für Ihre persönliche Fortbildung der ZT-Bildungsbonus in der Höhe von € 100,- ins Leben gerufen, der auch 2024 in Anspruch genommen werden kann.

Aufgrund eines Kooperationsübereinkommens mit der Kärntner Verwaltungsakademie können Ziviltechniker:innen mit aufrechter Befugnis mit einem Kanzleisitz in Kärnten oder der Steiermark sowie deren Mitarbeiter:innen kostenlos das Bildungsangebot der Verwaltungsakademie nutzen. Bitte beachten Sie, dass vereinzelt Seminare ausschließlich für Verwaltungsbedienstete abgehalten werden.

Mitgliederverzeichnis
Die Kammer führt ein alle Mitglieder umfassendes Verzeichnis und stellt die für die Berufsausübung erforderlichen Bescheinigungen aus und erteilt die notwendigen Auskünfte, z.B. an Baubehörden.

Bitte informieren Sie uns über Änderungen Ihrer Kontaktdaten, um diese aktuell halten zu können.

Spezialist:innenlisten
Die Kammer wird oft von Auftraggeber:innen nach Spezialist:innen auf verschiedenen Aufgabengebieten gefragt. Deshalb haben wir für die häufigsten Bereiche Expert:innenlisten angelegt.

Sollten Sie dazu Näheres wissen wollen: Ihr Ansprechpartner in der Kammer ist Siegfried Wittmann, T +43 (0)316 82 63 44-16, siegfried.wittmann@ztkammer.at.

Newsletter
Informationen der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten erhalten Sie laufend kompakt per E-Mail.

Die Kammer verfügt über eine moderne Website mit einem laufend aktualisierten breiten Informations- und Serviceangebot. Sie finden dort Neuigkeiten aus der Kammer, Rechtsfragen, Wettbewerbsinformationen, Seminare des Ziviltechniker-Forums etc.

Standesregeln

Mit der 236. Verordnung hat die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen eine Verordnung über die Standesregeln (Berufskodex für Ziviltechniker:innen) neu beschlossen.

Die neuen Standesregeln treten mit 1.1.2024 in Kraft .

Den Volltext der Standesregeln finden Sie hier​​​​​​​.

Hier gelangen Sie zum Berufskodex.