Finanzen und Gebarung

Umsatzmeldeformular 2024

Um für das Jahr 2024 die Berechnung der Kammerumlage nach dem jeweiligen Umsatz des einzelnen Mitglieds aus einer Ziviltechniker:innentätigkeit bzw. dem Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft vornehmen zu können, werden Ihre Umsatzdaten des Jahres 2022 benötigt.

Für die Kammerumlagenberechnung im Jahr 2024 werden als Basis herangezogen:
a) Gesamtumsatz als Einzelziviltechniker bzw. Einzelziviltechnikerin sowie
b) Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft/interdisziplinäre Gesellschaft mit ZT
entsprechend der bis 31.10.2023 vorzulegenden Umsatzerklärung.

Bitte übermitteln Sie das/die ausgefüllte/n Formular/e ausschließlich an die ZT Kammer für Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7, 8010 Graz.

Umsatzmeldeformular-Einzelmitglieder (pdf)

Umsatzmeldeformular-Gesellschaften (pdf)

Online-Eingabe

Kammerumlagenbeschluss

Die jährlich von der Kammervollversammlung festzulegenden Kosten finden Sie hier.

Rechnungsabschluss 2022 und Jahresvoranschlag 2024

Im Rahmen der Kammervollversammlung am 30. November 2023 wurden der Rechnungsabschluss 2022 und der Jahresvoranschlag 2024 beschlossen sowie der Rechnungsprüfungsbericht 2022 genehmigt.

Alle Unterlagen finden Sie auf der Wissensplattform.