Rechtstipps

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).

Die CSRD ist mit 5. Jänner 2023 in Kraft getreten, wobei die EU-Mitgliedstaaten die neuen Bestimmungen binnen 18 Monaten in das nationale Recht übernehmen müssen. Die nationale Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber hat somit bis Mitte 2024 zu erfolgen.

Informationen dazu (Inhalt, Ziel, Anwendungsbereich, Berichterstattung etc.) finden Sie hier.