Bundesgesetze

Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2023 – GesDigG 2023

Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Genossenschaftsgesetz, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz und das Firmenbuchgesetz geändert werden (Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2023 – GesDigG 2023 – BGBl I 178/2023)

Mit dem GesDigG 2023 wurde Artikel 13i der Gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungs-Richtlinie 2019/1151 (EU) umgesetzt. Nach dieser Bestimmung müssen die Mitgliedstaaten vorsehen, dass eine Person wegen bestimmter Handlungen in der Vergangenheit (z. B. gerichtliche Verurteilung wegen eines Wirtschaftsdelikts) eine gewisse Zeit lang nicht als vertretungsbefugtes Organ einer Kapitalgesellschaft im jeweiligen nationalen Register eingetragen werden kann („Disqualifikation“). Diese Anpassungen wurden in oben genannten Gesetzen vorgenommen. Konkret ist eine Person für drei Jahre disqualifiziert, wenn sie wegen eines „wirtschaftsnahen“ Delikts – z. B. Untreue oder Abgabenbetrug – rechtskräftig zu einer mehr als sechsmonatigen Freiheitstrafe verurteilt wird. Während aufrechter Disqualifikation darf eine Person nicht zum Geschäftsführer/zur Geschäftsführerin oder zum Vorstandsmitglied bestellt werden. Hat eine disqualifizierte Person eine solche Funktion bereits inne, muss sie zurücktreten oder abberufen werden; passiert das nicht, wird diese Person durch gerichtlichen Beschluss aus dem Firmenbuch gelöscht.

Im Firmenbuchgesetz wurde das Firmenbuchgericht ermächtigt, eine automationsunterstütze Abfrage aus dem Strafregister (Vorprüfung) und erforderlichenfalls durch die Einholung einer Strafregisterauskunft amtswegig zu ermitteln. Das Firmenbuchgericht kann aber auch über das sogenannte System der Registervernetzung (BRIS) eine Anfrage an die zuständige Behörde eines anderen EU- oder EWR-Staates richten, ob eine Person dort disqualifiziert ist. Umgekehrt muss auch Österreich Anfragen anderer EU- oder EWR-Staaten zur Disqualifikation bestimmter Personen beantworten.

Die Änderungen traten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.