Bundesgesetze

Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG - BGBl. I Nr. 8/2024)

Dieses Bundesgesetz wurde im Dezember 2023 im Nationalrat beschlossen und sieht Regelungen für die erneuerbare Wärmebereitstellung in Neubauten vor. Mit Inkrafttreten des Gesetzes (29.2.2024) ist die Errichtung von Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, in neuen Bauten unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist die Errichtung von Anlagen zum Anschluss an nicht qualitätsgesicherte Fernwärme. Eine Ausnahme besteht für jene Anlagen, für die vor Inkrafttreten des EWG bereits ein Rechtsgeschäft abgeschlossen oder die Zulassung beantragt wurde.

Das EWG stellt auf „neue Baulichkeiten“ ab. Entgegen der anfänglichen Definition – ist davon nur der Neubau und nicht auch der Um- und Zubau bestehender Gebäude umfasst.