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Schwellenwerteverordnung bis zum 31.12.2023 verlängert!

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Mit BGBl. II Nr. 148/2023 wurde der Geltungszeitraum der Schwellenwerteverordnung 2023 bis zum 31.12.2023 verlängert. Die höheren Schwellenwerte - insbesondere für Direktvergaben mit einem geschätzten Auftragswert von unter EUR 100.000 netto - gelten daher über den 30.6.2023 hinaus bis zum Ende des Jahres.