ZT-Gesellschaft

Wie gründet man eine ZT-Gesellschaft

Abschnitt 2 des Ziviltechnikergesetzes regelt die Befugnis der Ziviltechniker:innen-Gesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Befugnisse von ZT-Gesellschaften

Der Artikel verfolgt das Ziel, einerseits Informationen und praktische Hinweise bereitzustellen und andererseits potenzielle Risiken und Herausforderungen aufzuzeigen, die im Zusammenhang mit der Erlangung und Ausübung der Befugnisse von ZT-Gesellschaften auftreten können.

Zunächst werden die Voraussetzungen für das Befugnisansuchen beleuchtet und eingehend erörtert; anschließend werden Aspekte betrachtet, mit denen bereits bestehende ZT-Gesellschaften konfrontiert sind oder konfrontiert werden können.

Für Fragen zur Gesellschaftsgründung steht Ihnen Frau Mag. Isabella Marko-Mayer, Tel. 0316/82 63 44-28, Email: Isabella.Marko-Mayer@ztkammer.at, gerne zur Verfügung.

 

Ansuchen um Verleihung der Befugnis einer ZT-Gesellschaft

Übersicht der erforderlichen Unterlagen, welche in digital lesbarer Form (z.B. pdf) oder in Kopie mit der Post oder per Email zu übermitteln sind:

  • Muster für das Ansuchen um Befugnisverleihung an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Befugnisverleihungsbescheid/e der Geschäftsführer:innen
  • Gesellschaftsvertrag
  • Eidesstattliche Erklärung der ausübenden Ziviltechniker:innen einer ZT-Gesellschaft
  • Eidesstattliche Erklärung der berufsfremden Gesellschafter:innen in der ZT-Gesellschaft

Unterlagen für die Verleihung der Befugnis einer ZT-Gesellschaft als pdf-file.

Formular für Inanspruchnahme der Neugründungs-Förderung als pdf-file.

Information Steuerbegünstigungen für Neugründungen

Wie gründet man eine interdisziplinäre Gesellschaft mit Ziviltechnikern

Abschnitt 5 des Ziviltechnikergesetzes regelt die Befugnis der Ziviltechniker:innen-Gesellschaft.