Umsatzmeldeformular
Umsatzmeldeformular 2026
Um für das Jahr 2026 die Berechnung der Kammerumlage nach dem jeweiligen Umsatz des einzelnen Mitglieds aus einer Ziviltechniker:innentätigkeit bzw. dem Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft vornehmen zu können, werden Ihre Umsatzdaten des Jahres 2024 benötigt.
Für die Kammerumlagenberechnung im Jahr 2026 werden als Basis herangezogen:
a) Gesamtumsatz als Einzelziviltechniker bzw. Einzelziviltechnikerin sowie
b) Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft/interdisziplinäre Gesellschaft mit ZT
entsprechend der bis 31.10.2025 vorzulegenden Umsatzerklärung.
Bitte übermitteln Sie das/die ausgefüllte/n Formular/e ausschließlich an die ZT Kammer für Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7, 8010 Graz.
Umsatzmeldeformular-Einzelmitglieder (pdf)
