Fortbildung

Fortbildungsverordnungen für Ziviltechniker:innen

Die bereits lange bestehende Fortbildungsverpflichtung für Ziviltechniker:innen wurde um Vorgaben ergänzt. Nunmehr wird konkret die Erbringung eines Nachweises über die regelmäßige Fortbildung von ZT gefordert.

Die beiden Bundessektionen haben von ihrer Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht und festgelegt, in welchem Ausmaß Zivilingenieur:innen und Architekt:innen diese Nachweise zu erbringen haben. Die aktuellen Verordnungen hier abrufbar.

Fortbildungserklärung bzw. Fortbildungsnachweis einreichen
Die Fortbildungserklärung (Architekt:innen) sowie den Fortbildungsnachweis (Zivilingenieur:innen) können über das zt:Verzeichnis mit Ihrem Single Sign On-Zugang eingereicht werden.

Fortbildungs-App - Zivilingenieur:innen
Kurzanleitung
FAQs

Fortbildungs-App - Architekt:innen
Kurzanleitung
FAQs

Bildungsbonus für Ziviltechniker:innen 2026

Eine zeitgemäße Fort- und Weiterbildung ist das Um und Auf, wenn es darum geht, die Herausforderungen geänderter technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu meistern. Um als Ziviltechniker:innen die Verantwortung und Qualität für unsere Arbeit zu gewährleisten, müssen wir ständig sicherstellen, mit den aktuellen Neuerungen Schritt halten und entsprechend qualifizierte Leistungen anbieten zu können. Natürlich auch, um sich so letztendlich ein besseres Standing am Markt zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf die Fortbildungsverordnungen für ZT hinweisen, die am 1.1.2022 in Kraft getreten sind.

Bildungsbonus für Ziviltechniker:innen
Um Sie als Kammermitglied bestmöglich zu unterstützen, wurde für Ihre persönliche Fortbildung der ZT-Bildungsbonus in der Höhe von € 100,- ins Leben gerufen, der auch 2026 in Anspruch genommen werden kann.

Passendes Fortbildungsprogramm für Ziviltechniker:innen
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Ihnen das notwendige Fort- und Weiterbildungsangebot anzubieten. Dazu erarbeiten wir gemeinsam mit dem ZT-Forum laufend ein umfangreiches Kursprogramm,  wie z.B. die Seminarreihe „Wasserwirtschaft klimafit gestalten!“ sowie zahlreiche fachliche Fortbildungen zu Themen rund um das Bundesvergabegesetz, Architekturwettbewerbe, die Raumordnung, OIB-Richtlinien u.v.m.

Gerne greifen wir auch Ihre Anregungen für konkrete Fortbildungsinhalte auf, bitte senden Sie Ihre Ideen an: office@ztkammer.at.

Informationen zum vollständigen Kursprogramm finden Sie hier: Programm ZT-Forum.

Nutzen Sie diese Angebote und melden Sie sich gleich an!

Wer darf den Bildungsbonus einlösen?
Jedes Mitglied der Kammer mit aufrechter oder ruhender Befugnis sowie a.o. Mitglieder.

Welche Fortbildung darf ich besuchen?
Der Bonus ist für alle Fortbildungsveranstaltungen des aktuellen Programms des ZT-Forums bis Ende des Jahres 2026 gültig.

Wie, wann und wo kann ich den Bonus einlösen?
Senden Sie uns bitte Ihre Rechnung samt Zahlungsnachweis und Teilnahmebestätigung des ZT-Forums unter Bekanntgabe Ihres IBANs per Mail an die ZT Kammer (daniela.mitteregger@ztkammer.at). Wir überweisen Ihnen in der Folge Ihren Bildungsbonus in Höhe von € 100,-. Der Bonus ist einmalig ab sofort bis Ende des Jahres gültig. Bitte beachten Sie, dass er nicht teilbar ist. Pro Person kann nur ein Bonus eingelöst werden, eine Barablöse ist ausgeschlossen.

Kontakt und Informationen zum Holz+ Campus allgemein:
ZT Kammer
Mag. Jutta Frick
T +43 (0)664 883 081 87
E jutta.frick@ztkammer.at

Sollten Sie selber eine Bildungsinstitution sein und Ihre Kurse anbieten wollen, so kontaktieren Sie:
Eintragung Kursangebote auf www.holzpluscampus.at
Philipp Weiß
E philipp.weiss@stmk.wifi.at
T +43 (0)316 602 830