Architekturwettbewerb
Wettbewerbeportal
Informationen zu laufenden Wettbewerben sowie Wettbewerbsergebnisse finden Sie auf dem Wettbewerbeportal der Bundeskammer unter www.architekturwettbewerb.at.
Zuladungsliste Steiermark
Die Auswahl der Teilnehmer:innen bei geladenen Wettbewerben in der Steiermark erfolgt über die Zuladungsliste.
Wenn Sie in diese Zuladungsliste aufgenommen werden möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich unter http://zuladungsliste.ztkammer.at mit einem Benutzernamen (= Email-Adresse) und einem Passwort registrieren.
Sie erhalten zunächst ein Antwortmail, das Sie bestätigen müssen. Nach Prüfung der eingegebenen Daten durch die Kammer, die einige Tage dauern kann, erhalten Sie ein Bestätigungsmail der erfolgten Registrierung. Bitte prüfen Sie auch den Spamordner auf den Empfang der automatisch versendeten Emails!
In weiterer Folge können Sie Ihre Wettbewerbsteilnahmen bzw. -erfolge eintragen. Werden Sie als Teilnehmer:in eines geladenen Wettbewerbs über die Zuladungsliste ermittelt, wird dies automatisch erfasst. Bei offenen Verfahren ist die Punkteeintragung von Ihnen zu beantragen. Alle Details zur Punkteanrechnung finden Sie in dieser Anleitung.
Anerkannt werden nur Verfahren, die in Kooperation mit der Ziviltechniker:innenkammer des jeweiligen Länderbereichs durchgeführt wurden.
Ein Abrufen der persönlichen Punktezahl und Position in der Liste ist erst nach der erforderlichen Vorlaufzeit (ca. 6 Wochen) zum Zeitpunkt der ersten Zuladungen möglich, der diesbezügliche Unterpunkt ist bis dahin ohne Funktion. Die Punkteansicht wird jeweils am 15. des Monats aktualisiert.
Da die Erfassung nur entweder als Einzelperson oder als Gesellschaft möglich ist, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie sich als Einzelziviltechniker:in oder Gesellschaft in die Liste eintragen.
Bitte beachten: Die Zuerkennung von Einsteigerbonuspunkten (bis 5 Jahre nach Vereidigung) bzw. Frauenpunkten ist nur bei der Anmeldung mit Einzelbefugnis möglich, allerdings ist in weiterer Folge ein Zusammenschluss zu einer ständigen ARGE bzw. Gesellschaft möglich. Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, ersuchen wir Sie um direkte Kontaktaufnahme via zuladungsliste@ztkammer.at.
Detaillierte Informationen zur Punktevergabe finden Sie im Kriterienkatalog auf unserer Website. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. Yvonne Bormes (T +43 (0)316 82 63 44 - 15, E yvonne.bormes@ztkammer.at).
Allgemeiner Lostopf Wettbewerbe Kärnten
Aufgrund der Umfrage vom 17. Juli 2019 haben sich 51 Architektinnen und Architekten für den "Allgemeinen Lostopf Kärnten" angemeldet. Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten hat bei geladenen Verfahren außerhalb des geförderten Wohnbaues die Möglichkeit, eine:n Teilnehmer:in zu nominieren.
Die Losung der Teilnehmer:innen erfolgt im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses. Es ist jedem/jeder Teilnehmer:in am Lostopf möglich, den Stand des Lostopfes während der Bürozeiten im zt:haus Kärnten in Klagenfurt einzusehen.
Sollte sich der Lostopf leeren,wird dieser mittels neuerlicher Umfrage befüllt.
Für den geförderten Wohnbau gibt es eine gesonderte Vereinbarung mit den Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen Kärntens und einen eigenen Lostopf Wohnbau.
Aufnahme:
In den Lostopf werden alle Kärntner Architektinnen und Architekten mit aufrechter oder ruhender Befugnis aufgenommen, die ihr Interesse schriftlich an die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten bekunden. Voraussetzung für die Aufnahme in den Lostopf ist ein Kanzleisitz bzw. Wohnsitz (bei ruhender Befugnis) in Kärnten.
Architekt:innen in Kärnten, die sich noch nicht für den Lostopf gemeldet haben, können sich jederzeit für den Lostopf melden (Formular).
Herausnahme:
Alle Teilnehmer:innen an einem Verfahren, egal, ob von dem/der Auslober:in oder der Kammer genannt, werden aus dem Topf genommen. Sollten Sie gezogen werden, fragen wir Sie selbstverständlich vor einer Bekanntgabe an den/die Auslober:in, ob Sie mit einer Teilnahme einverstanden sind.
Der/Die geloste Teilnehmer:in kann innerhalb von zwei Tagen nach Ziehung aus dem Lostopf die Teilnahme am Wettbewerb einmal verweigern. Bei einer weiteren Ablehnung der Teilnahme nach Ziehung durch die ZT Kammer wird der/die Geloste jedoch aus dem Lostopf genommen.
Gibt ein:e Teilnehmer:in, welche:r aus dem Lostopf einem Verfahren zugelost wurde, keinen Wettbewerbsbeitrag ab oder ist der Wettbewerbsbeitrag nicht jurierungsfähig, wird diese:r Teilnehmer:in für drei Jahre aus dem Lostopf der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten gesperrt.
Der aktuelle Stand des Inhaltes des Lostopfes ist im zt:haus Kärnten zur Einsichtnahme aufliegend und hier abrufbar.
Lostopf Wohnbauwettbewerbe Kärnten
Die Auswahl der Teilnehmer:innen bei geförderten Wohnbauwettbewerben in Kärnten erfolgt über ein neues Lossystem.
Wenn Sie teilnehmen möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich mittels Formular und der Excel-Tabelle unter kaernten@ztkammer.at anmelden. Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn gleichzeitig auch die Excel-Tabelle über bereits geplante/realisierte Wohnbauten ausgefüllt und als offene Datei übermittelt wird. Diese dient der Zuordnung zum entsprechenden Pool.
Die Zuordnungs- und Auswahlbedingungen finden Sie im Kriterienkalalog.
WSA/WOA neu
Die Nachfolgepublikation der Wettbewerbsordnung Architektur aus dem Jahr 2000 ist der „Wettbewerbsstandard Architektur - WSA 2010“. Sie gliedert sich in zwei Abschnitte, den Wettbewerbsstandard Architektur und die Wettbewerbsordnung Architektur. Dieser wurde im Jahr 2022 überarbeitet und neu aufgelegt.
Informationen dazu finden Sie hier.
Gerne stehen Ihnen auch gedruckte Versionen der Broschüre zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Daniela Mitteregger (E daniela.mitteregger@ztkammer.at).
Checklisten für Juror:innen
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten hat Checklisten für den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts, des Kolloquiums und der Beurteilungssitzung des Preisgerichts sowie für die Schriftführung in Beurteilungssitzungen erstellt, die als Download (Stand: 07.05.2024) zur Verfügung stehen.
Preisrichter:innen - Stundensatz
Die Regelung in § 7 WOA betreffend Preisrichterstundensatz lautet wie folgt:
„Das Entgelt der Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Die Mitglieder des Fachpreisgerichts erhalten ein Entgelt für ihre Tätigkeit als Preisrichter:innen auf Basis des von der Bundeskammer auf www.architekturwettbewerb.at veröffentlichten Stundensatzes. Dieser setzt sich aus dem aktuellen doppelten Basiswert plus 15 % Zuschlag zusammen."
Auf der Bundeskammer-Homepage wird der jeweils aktuelle Stundensatz veröffentlicht.
Musterhonorarnote für Juror:innentätigkeiten
Anfragen von Kolleginnen und Kollegen und auch Auslober:innen zeigen, dass offensichtlich immer wieder Unklarheiten bezüglich der Honorierung von Preisrichtertätigkeiten bei Architekturwettbewerben auftreten.
Verfügbare Downloads:
Kalkulationsblatt Preisgericht
Solidaritätserklärung Architektur
Österreichweite Solidaritäts-Aktion - ZT Kammer schafft Schulterschluss der Architekturschaffenden: Solidaritätspapier gegen Teilnahme an unfairen Wettbewerben
Seit bald zehn Jahren liegt ein Muster für optimale Auslobungen, der Wettbewerbsstandard Architektur 2010 (WSA), vor, das nun noch stärker als bisher innerhalb der Branche verbreitet werden soll.
Um die Standards des WSA zu etablieren, gibt es nun ein österreichweites Solidaritätspapier.
Die unterzeichnenden Architekt:innen erklären sich damit bereit, als Botschafter:innen des fairen Architekturwettbewerbes zu agieren und gleichzeitig auch dazu, an Verfahren, die diesem Bild nicht entsprechen, nicht teilzunehmen.
Die Solidaritätserklärung können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie die unterschriebene Solidaritätserklärung an office@ztkammer.at.
Zur Erläuterung finden Sie hier den regionalen Statusbericht "Baukultur in der Steiermark".
Weitere Informationen finden Sie in der Presseaussendung der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen.
ARCH-E – die europäische Plattform für Architekturwettbewerbe
ARCH-E ist eine europäische Plattform, die darauf abzielt, die grenzüberschreitende Teilnahme von Architekturbüros an Architekturwettbewerben zu fördern. Aufgrund nationaler Rahmenbedingungen und mangelnder Informationstransparenz ist die internationale Beteiligung an solchen Wettbewerben relativ gering. Durch die Schaffung einer einheitlichen Plattform für die grenzüberschreitende Vernetzung und den Austausch von architektonischem Fachwissen fördert ARCH-E nachhaltige Baupraktiken, schafft Beschäftigungsmöglichkeiten und verbessert die Qualität der Architektur auf EU-Ebene.
PROJEKTZIELE
1) Wissensvermittlung zur Vergabe von Architekturleistungen in der EU
ARCH-E zielt darauf ab, Wissenslücken bei der grenzüberschreitenden Teilnahme an Architekturwettbewerben zu schließen. Durch eine europaweite Umfrage und die Zusammenführung des erarbeiteten Wissensstands macht das Projekt verfügbare Informationen für den Berufsstand zugänglich. Zu den Schlüsselindikatoren zählen die Darstellung und Analyse der Wettbewerbssituation in den einzelnen Ländern (ARCH-E-Map), die Sammlung von Schlüsselbegriffen (ARCH-E-Glossary) und das Erfassen von Bedürfnissen der Architekturschaffenden bei der Teilnahme an Architekturwettbewerben.
2) Förderung und Entwicklung digitaler Werkzeuge zur Vereinfachung des Wissenstransfers und des Zugangs zu Architekturwettbewerben
ARCH-E fördert den Einsatz digitaler Lösungen und Werkzeuge in Architekturwettbewerben. Über die ARCH-E-Plattform werden unter den Partnerländern gute Beispiele für digitale Lösungen ausgetauscht. Das Projekt unterstützt aktiv, dass mindestens 75 % der teilnehmenden Kammern die Digitalisierung der Wettbewerbsverfahren fördern und trägt so zur gesellschaftlichen Entwicklung und Verbesserung des beruflichen Umfelds bei.
3) Verbesserung eines gleichberechtigten Marktzugangs
ARCH-E versucht gezielt, den Marktzugang zu verbessern, insbesondere für unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und junge Architekturschaffende. Beim Aufbau des ARCH-E-Netzwerks stellt das Projekt eine hohe Diversität hinsichtlich Geschlechterverhältnis und Altersstruktur sicher.
4) Förderung des Davos Qualitätssystems für Baukultur und des Neuen Europäischen Bauhauses
ARCH-E setzt sich dafür ein, dass die Erklärung von Davos für Baukultur und die Prinzipien und Standards des Neuen Europäischen Bauhauses auf allen Ebenen in die nationale Politik, Rahmenwerke und Richtlinien übernommen werden – und somit nicht nur breit kommuniziert, sondern auch eingefordert werden.
5) Steigerung der grenzüberschreitenden Beteiligung an Architekturwettbewerben
ARCH-E zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Teilnahme von Architekturbüros an Architekturwettbewerben zu fördern. Mit Hilfe von Analysen nationaler Wettbewerbsstatistiken, Datenerhebungen und Interviews mit Fachexpertinnen und Fachexperten für Architekturwettbewerbe will das Projekt die internationale Beteiligung in den Partnerländern und darüber hinaus erhöhen.
ARCH-E ist ein Projekt, das von der Europäischen Union im Rahmen von Creative Europe (CREA) kofinanziert wird.
Alle Informationen gibt es auf https://www.arch-e.eu.
Publikationen:
Folder
ARCH-E Map on ADCs
ACE Value Chain Paper
