Rechtstipps

Artificial Intelligence Act („AI Act”) - EU-Verordnung über künstliche Intelligenz („KI-VO“)

Die Bundeskammer für Ziviltechniker:innen hat einen umfassenden Beitrag veröffentlicht, der die wichtigsten Aspekte von KI für ZT-Büros zusammenfasst.

Alle Details, einschließlich eines KI-Leitfadens, finden Sie unter:  Bundeskammer – Künstliche Intelligenz

Hinweis: Die Bundeskammer aktualisiert und erweitert diese Inhalte laufend, um die neuesten Entwicklungen und Vorschriften abzudecken. 

Impressumspflicht

Um für Kund:innen die Kontaktaufnahme sicherstellen zu können, müssen Unternehmen verpflichtende Angaben auf ihrer Website, ihren Social Media Seiten (wie facebook, XING, twitter etc.) sowie ihren Geschäftspapieren anführen (Impressumspflichten). Die gesetzlichen Vorschriften dazu finden sich im Unternehmensgesetzbuch (UGB), E-Commerce-Gesetz (ECG) sowie im Mediengesetz (MedienG).

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Anzeigepflicht gem. GeoSphere Austria-Gesetz

Seit 1.1.2023 ist das GeoSphere Austria-Gesetz (GSAG) in Kraft. Seither sind der GeoSphere Austria als zuständiger Bundesanstalt die Durchführung von Aufschluss- und Datenerhebungsarbeiten anzuzeigen (§ 11 GSAG), darunter fallen die Abteufung von Bohrungen (z.B. Kernbohrungen, Rammkernsondierungen, Bohrungen für Erdwärmesonden, Rohstoffbohrungen) ab einer Bohrtiefe von 10 m, Durchführung von Grabungsarbeiten, Durchführung von…

Ferialarbeit

| Foto: Klaus Eppele / Fotolia
Ferialarbeitsverhältnis: Ferialarbeitnehmer:innen sind Schüler:innen oder Studierende, die während der Ferienzeit in "normalen“ Beschäftigungsverhältnissen Einkommen erwerben. Als „echte“ Arbeitnehmer:innen sind sie in den Betrieb eingegliedert, weisungsgebunden und der Kontrolle durch den/die Arbeitgeber:in unterworfen. Es gelten sämtliche arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen, wie Entlohnung, Sonderzahlungen und…

Verwaltung Öffentliches Wassergut

Als Öffentliches Wassergut (kurz ÖWG) werden Grundstücke bezeichnet, die sich im Eigentum der Republik Österreich befinden und in Verbindung zu einem Gewässer stehen. Es stellt unbewegliches Bundesvermögen dar, das besonderen Schutz genießt. Es kann daran weder das Eigentumsrecht noch ein anderes dingliches Recht durch Ersitzung erworben werden. Für alle Grundinanspruchnahmen und Nutzungen auf Öffentlichem Wassergut, die über den…

Kärnten: Stellungnahme zum Verordnungsentwurf für ökologisch wertvolle Gewässerstrecken

Die Kammer der Ziviltechniker:innen hat eine Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung mit der ein Regionalprogramm für ökologisch wertvolle Gewässerstrecken erlassen werden soll abgegeben. In dieser Stellungnahme werden die essentielle Rolle intakter aquatischer Lebensräume für die nachhaltige Entwicklung unserer Gesellschaft und die Leistungen unserer Berufsgruppe zu deren Erhalt und Optimierung betont. Besonders im Rahmen von Projekten…

Honoraranspruch für Planungsleistungen, die nicht den Vorgaben von Bauherr:innen entsprechen?

Der Oberste Gerichtshof hatte die Frage eines Honoraranspruchs zu klären: der Kläger war mit der Planung der Erweiterung eines bestehenden Hotelbetriebs beauftragt. Zwischen den Parteien wurden konkrete Vorgaben zur Planungsleistung vereinbart, dem Kläger wurde vom Bauherrn vorgegeben: Erweiterung um 25 Doppelzimmer zu je ca. 30 bis 35 m² und Nettobaukosten hierfür nicht mehr als € 4 Mio. Da der Kläger in weiterer Folge über einen Zeitraum…

Neuerungen im Arbeitsvertragsrecht

| Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Die sich kontinuierlich wandelnde Arbeitswelt bringt auch ständige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen mit sich. Besonders innerhalb der Europäischen Union werden Maßnahmen ergriffen, um transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde die EU-Richtlinie 2019/1152 (EU-Transparenzrichtlinie) verabschiedet, die auch einige Änderungen im österreichischen Arbeitsrecht mit sich bringt (B…

Neue Haftungsregeln für Bäume im ABGB (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024)

Ab dem 1. Mai 2024 gelten neue Haftungsbestimmungen für Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen oder das Herabfallen von Ästen verursacht werden. Analog zu den Gebäudehaftungsbestimmungen waren Baumbesitzer:innen bisher im Schadensfall dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass sie keine Schuld trifft. Mit Einführung des § 1319 b entfällt diese Beweislastumkehr, da nun Geschädigte nachweisen müssen, dass Sorgfaltspflichten verletzt wurden. …

Gutachten über den Bestand an wohnungseigentumstauglichen Objekten gemäß § 6 Abs. 1 und 2 WEG 2002

Mit Schreiben vom 04.04.2024 hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung ersucht, die Ziviltechniker:innen zu informieren, dass Gutachten gemäß § 6 Abs. 1 Z. 2 WEG 2002 auch der zuständigen Baubehörde zu übermitteln sind. Als Baubehörde im Sinne des Baugesetzes kommt sowohl der/die Bürgermeister:in als auch die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft in Betracht.

Das Schreiben zum Nachlesen finden Sie hier.

VwGH-Urteil zur GmbH & Co KG

GmbH & Co KG – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – eine zur Ausübung des Ziviltechnikerberufes zulässige Gesellschaftsform (VwGH, 30.11.2023, Ra 2022/06/0311) Eine GmbH & Co KG hat um Verleihung einer ZT-Befugnis auf dem Fachgebiet Architektur angesucht. Nach Säumnis des Bundesministeriums und negativer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes NÖ wurde der Fall im Wege der außerordentlichen Revision dem VwGH vorgelegt. Mangels…

Unberechtigter Rücktritt beim Architektenvertrag

In einer jüngst ergangenen Entscheidung des OGH (22.04.2022, 4 Ob 9/22k; www.ris.bka.gv.at/jus) wurden die Voraussetzungen für den Rücktritt von einem Architektenvertrag behandelt. Auch ohne ein Recht auf Rücktritt ist ein Abbestellen des Werkes durch den Auftraggeber zulässig, allerdings bleibt diesfalls die Pflicht zur Bezahlung des Architektenhonorars unberührt. Sachverhalt Die klagende Bauherrin beauftragte den beklagten Architekten…

Recht auf Namensnennung für Ziviltechniker:innen – österreichweit ein Dauerbrenner!

Bauwerke, die eine eigenschöpferische Wirkung und künstlerische Gestaltung aufweisen, genießen einen umfassenden urheberrechtlichen Schutz. Wichtiger Teilaspekt dieses Schutzes ist das Recht, als Urheber:in (Architekt:innen/Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) bei Abbildung ihres/seines Werkes namentlich erwähnt zu werden, z. B. in der medialen Berichterstattung. In der Praxis wird dies jedoch leider häufig ignoriert bzw.…

Vorsicht bei Online-Branchenregistern

Wie wir von Mitgliedern erfahren haben, häufen sich Schreiben von Firmen, in denen Ziviltechniker:innen aufgefordert werden, Firmendaten für ein "Online-Branchenregister" auf einem beiliegenden Datenblatt auszufüllen und zurückzusenden. Bei genauerem Lesen der Geschäftsbedingungen fällt jedoch auf, dass man durch das Zurückschicken des Formulars einen kostenpflichtigen Vertragsabschluss eingeht. Für die Bereitstellung der Firmendaten wird…

Verjährung von Teilrechnungen und Zusatzleistungen

Der Oberste Gerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung 10Ob12/14h mit der Frage auseinander zu setzen, wann bei Werkverträgen die Verjährungsfrist für Teilrechnungen bzw. Zusatzleistungen zu laufen beginnt. Ausgangslage war ein Architektenwerkvertrag über ein Bauvorhaben in mehreren Baustufen. Es wurde ein pauschales Gesamthonorar vereinbart, wovon die beklagte Partei 65 % bezahlt hat. Weiters wurden Zusatzleistungen beauftragt, jedoch…

Urlaubsanspruch

Dem/r Arbeitnehmer:in gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (6 Wochen). Als Werktage gelten die Tage Montag bis Samstag. Statt in Werktagen kann Urlaub auch in Arbeitstagen berechnet werden. Dies bedeutet, dass bei einer Arbeitswoche von Montag bis…

Aufbewahrungsfrist

Hinsichtlich der Aufbewahrung von „einfachen“ Urkunden gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung für Ziviltechniker:innen im Ziviltechnikergesetz (ZTG). Sollte es sich bei den Unterlagen um "öffentliche" Urkunden handeln, so ist § 3 ZTG relevant. Danach sind einerseits elektronisch errichtete Urkunden und andererseits im Original beim/bei der Ziviltechniker:in verbleibende auf Papier errichtete öffentliche Urkunden für die Dauer von…

Zurückbehaltung von ÖBA-Honorar

Zweck der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) ist die Minimierung von Ausführungsmängeln. Dabei ist jeweils individuell – nach Baufortschritt – zu beurteilen, in welchem Ausmaß die ÖBA-Leistungen vor Ort zu erbringen sind. Oftmals führt ein aufgedeckter Ausführungsmangel sodann zum Eklat zwischen Bauherr:innen, ÖBA und Bauunternehmen, da allfällige Mehrkosten und Zeitverluste das Budget bedrohen. Gerne gehen Bauherr:innen soweit, ein…

Mehrkosten wegen Bauherr:innenwünschen sind gerechtfertigt

Meist äußern Bauherr:innen im Zuge der Bauausführung überbordende Änderungswünsche, die ihnen erst bei Schlussrechnung aller Gewerke bewusst werden. Im Anschluss wird sodann versucht, Kostenüberschreitungen auf die Unternehmer:innen abzuwälzen; zum einen unter dem Vorwand des Konsumentenschutzes, zum anderen mangels rechtzeitiger, vertragskonformer Warnung vor Kostenüberschreitungen. Die aktuelle Rechtsprechung hat bei einem solchen…

Baugrundrisiko und Warnpflicht

In seiner Entscheidung 5 Ob 60/17k hielt der Oberste Gerichtshof (OGH) fest, dass die Warnpflicht des/r Werkunternehmers/in im Sinne des § 1168a Satz 3 ABGB auch gegenüber einem/r sachkundig beratenen - im Anlassfall durch eine:n Architekt:in - Werkbesteller:in bestehen bleibt. Im konkreten Fall ging es um die Beauftragung der Beklagten mit dem Neubau eines Gebäudes. Während der Einreichplan durch einen von der Klägerin beauftragten…

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