Honorare / Musterverträge
ZT-Index 2026 (ehemaliger Basiswert)
Auf Basis des Übereinkommens vom 22.09.2025 zwischen den Bundesländern, der ASFINAG, der ÖBB-Holding AG und der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen zum ZT-Index wurde folgendes vereinbart:
Der Basiswert 2025 wurde in den ZT-Index 2025 übergeführt und mit dem Wert 1,0000 festgelegt.
Der Anpassungsfaktor für den ZT-Index 2026 lautet: 1,034031
Der ZT-Index 2026 lautet: 1,0340
Geltungsbeginn: 1.1.2026
Der Präsident: Arch. DI Daniel Fügenschuh
Erläuterung:
Anstelle des Basiswerts und der Indices wird ab 1.1.2026 der „ZT-Index“ veröffentlicht. Darauf haben sich die Bundesländer, die ASFINAG und die ÖBB-Holding AG mit der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen im September 2025 geeinigt. Eine getrennte Darstellung der Indices für Straße und Vermessung ist dadurch nicht mehr erforderlich und wird nicht mehr erfolgen.
Der ZT-Index beginnt im Jahr 2025 mit dem Wert 1,0000. Ab dem Jahr 2026 wird er mit dem Anpassungsfaktor valorisiert und auf der Website der Bundeskammer der ZT veröffentlicht.
| Basiswert 2025 | ZT-Index 2025 | ZT-Index 2026 |
| 110,43 | 1,0000 | 1,0340 |
Um für bestehende Verträge die Umrechnung des Basiswerts auf den neuen ZT-Index zu erleichtern, stellt die Bundeskammer eine Tabelle zur Verfügung, mit der die Valorisierung des Basiswerts für die Jahre 1975 bis 2025 errechnet werden kann.
