Leitbild
Präambel des Berufskodex der Ziviltechniker:innen
Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker:innen sind freiberuflich als Architekt:innen oder als Zivilingenieur.innen, auf vielen verschiedenen Fachgebieten des Ingenieurwesens tätig. Verantwortung, Unabhängigkeit und Qualität sind die Säulen ihrer Arbeit.
Die Verpflichtung der Ziviltechniker:innen für das Allgemeinwohl umfasst insbesondere den Schutz der Natur, des Lebensraums, der allgemeinen Sicherheit und des kulturellen Erbes. Ihre Tätigkeiten haben das Potenzial wesentlich dazu beizutragen, das Risiko der nachteiligen Auswirkungen des gegenwärtigen und des erwarteten künftigen Klimas auf Menschen, Natur oder das kulturelle Erbe zu vermeiden oder zu verringern.
Die Ziviltechnikerbefugnis erfordert ein Studium auf Master-Niveau an einer Universität oder Fachhochschule, eine einschlägige Berufspraxis, die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung sowie die Leistung eines Eides. Ausschließlich Ziviltechniker:innen sind zur Führung der Bezeichnungen Ziviltechniker:in, Architekt:in, Ingenieurkonsulentin, Zivilgeometer:in oder Zivilingenieur:in berechtigt (in Folge kurz: Ziviltechniker:innen).
Ziviltechniker:innen sind gemäß dem Ziviltechnikergesetz mit öffentlichem Glauben versehene Urkundspersonen, besitzen ein Siegel und haben das Recht, das Staatswappen zu führen. Sie sind ausschließlich ihren Auftraggeber:innen und den Gesetzen verpflichtet und berechtigt, als berufsmäßige Parteienvertreter:innen aufzutreten. Ziviltechniker:innen sind zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten sowie zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen berechtigt. Sie sind Sachverständige kraft Gesetzes und haften auch als solche.
Die Tätigkeit der Ziviltechniker:innen ist von dem Anspruch geprägt, geistig-schöpferische Leistungen mit dem Stand der Technik auf Grundlage der Wissenschaften und in Kenntnis des gesellschaftlichen und kulturellen Umfelds zu vereinen. Daher verpflichten sich Ziviltechniker:innen gesetzlich zu laufender Weiterbildung.
Ziviltechniker:innen sind Tätigkeiten untersagt, die mit der Ehre und Würde des Standes und der Vertrauenswürdigkeit unvereinbar sind. Unbestechlichkeit, Objektivität und die Vermeidung von lnteressenskonflikten sind Grundlagen ihrer Berufsausübung. Die Trennung von Planung, Prüfung und Ausführung entspricht dem Selbstverständnis der Ziviltechniker:innen als unabhängige Planer:innen und erlaubt es ihnen, die jeweils optimale Lösung für ein Projekt zu entwickeln.
Ziviltechniker:innen verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Mit ihnen anvertrauten Informationen und Daten gehen sie gewissenhaft um.
Die Berufsgrundsätze der Ziviltechniker:innen sichern hohe Qualitätsstandards. Zur Wertigkeit der Ziviltechnikerleistungen trägt das persönliche Engagement der Ziviltechniker:innen, die Stellung als Treuhänder:innen sowie die gelebte Kollegialität und Solidarität ungeachtet der jeweiligen Fachrichtung bei. Gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen prägen den Umgang mit Auftraggeber:innen, Auftragnehmer:innen, Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen.
Ziviltechniker:innen verpflichten sich zur solidarischen Einhaltung der standesrechtlichen Grundsätze und zur Beachtung einer fairen Vergabe- und Wettbewerbskultur.
