Rechtstipps
EU-Notfallverordnung Erneuerbare Energie
Mit Ende 2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Mit dieser EU-Notfallverordnung wird ein vorübergehender Rahmen zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens und der Durchführung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegt. Dadurch soll mit einer raschen Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen eine Abhilfe gegen den Energienotstand und die damit verbundenen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt geschaffen werden. Genauere Informationen über den Inhalt der Verordnung finden Sie hier.