In der Praxis kommt es vor, dass beim Bauen gleich mehrere am Bau Beteiligte einen Mangel zu verantworten haben, der zu einem Schaden führt. In solchen Fällen haften regelmäßig alle Verursacher solidarisch („zur ungeteilten Hand“) für den entstandenen Schaden gegenüber dem/r Bauherr:in. Der/Die Bauherr:in kann sich damit aussuchen, ob er die Schadenersatzansprüche von allen, einigen oder einem/r einzigen der Mitschuldner:innen zur Gänze...