Neue Haftungsregeln für Bäume im ABGB (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024)

Ab dem 1. Mai 2024 gelten neue Haftungsbestimmungen für Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen oder das Herabfallen von Ästen verursacht werden. Analog zu den Gebäudehaftungsbestimmungen waren Baumbesitzer:innen bisher im Schadensfall dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass sie keine Schuld trifft. Mit Einführung des § 1319 b entfällt diese Beweislastumkehr, da nun Geschädigte nachweisen müssen, dass Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Diese Änderung betrifft ausschließlich Bäume außerhalb des Waldes und ist eine Reaktion auf die weit verbreitete Praxis, aus Angst vor Haftungsansprüchen Bäume unnötigerweise und vorschnell zu fällen.