Kollektivvertragserhöhung ab 01.01.2026

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindest-Brutto-Monatsgehälter werden in allen Beschäftigungsgruppen und Gruppenzugehörigkeitsjahren jeweils mit einem Fixbetrag von € 95,- erhöht.

Lehrlingseinkommen
Das Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr wird auf € 1.000,- erhöht. Die übrigen Lehrlingseinkommen werden um 4 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.

Zulagen und Trennungsgeld
Sämtliche Zulagen werden um 3 % erhöht und auf Zehntel Euro kaufmännisch gerundet. Das Trennungsgeld wird mit € 30,- festgelegt.

Geltungsbeginn: 01.01.2026

Die Sozialpartner:innen befürworten, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen und entsprechend den jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erhöhen.

Alle Änderungen im Kollektivvertrag 2026 finden Sie hier.