Anzeigepflicht gem. GeoSphere Austria-Gesetz

Seit 1.1.2023 ist das GeoSphere Austria-Gesetz (GSAG) in Kraft. Seither sind der GeoSphere Austria als zuständiger Bundesanstalt die Durchführung von Aufschluss- und Datenerhebungsarbeiten anzuzeigen (§ 11 GSAG), darunter fallen die Abteufung von Bohrungen (z.B. Kernbohrungen, Rammkernsondierungen, Bohrungen für Erdwärmesonden, Rohstoffbohrungen) ab einer Bohrtiefe von 10 m, Durchführung von Grabungsarbeiten, Durchführung von geophysikalischen Untersuchungen (z.B. Seismik, Geoelektrik, Gravimetrie), und die Errichtung von Monitoringstationen und -netzen zur Naturgefahrenbeobachtung.

In der Zwischenzeit ist auch das neue Einmeldeportal online. Informationen dazu finden Sie hier.