Absenkung der EU-Schwellenwerte

Die EU-Schwellenwerte (Oberschwelle) wurden ab 1. Jänner 2026 herabgesetzt. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf die nationalen Schwellenwerte, da – sofern die EU-Schwellenwerte niedriger sind – diese niedrigeren Werte auch für Verfahren im Unterschwellenbereich gelten (z. B. bei Direktvergaben). Siehe dazu die Information der Bundeskammer zur Absenkung des unionsrechtlichen Schwellenwertes für Vergabeverfahren ab 1.1.2026.