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Umsatzmeldeformular 2024

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Um für das Jahr 2024 die Berechnung der Kammerumlage nach dem jeweiligen Umsatz des einzelnen Mitglieds aus einer Ziviltechniker:innentätigkeit bzw. dem Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft vornehmen zu können, werden Ihre Umsatzdaten des Jahres 2022 benötigt.
Für die Kammerumlagenberechnung im Jahr 2024 werden als Basis herangezogen:
a) Gesamtumsatz als Einzelziviltechniker bzw. Einzelziviltechnikerin sowie
b) Gesamtumsatz der ZT-Gesellschaft/interdisziplinäre Gesellschaft mit ZT
entsprechend der bis 31.10.2023 vorzulegenden Umsatzerklärung.
Bitte übermitteln Sie das/die ausgefüllte/n Formular/e ausschließlich an die ZT Kammer für Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7, 8010 Graz.
Umsatzmeldeformular-Einzelmitglieder (pdf)
Umsatzmeldeformular-ZT-Gesellschaften (pdf)
Online-Eingabe