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Kollektivvertragserhöhung ab 01.01.2025
Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:
Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden – mit Ausnahme des Mindestgehalts der Beschäftigungsgruppe IV, 1. Jahr - um 3,6 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Das Mindestgehalt der Beschäftigungsgruppe IV, 1. Jahr, wird um 4,2% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet und beträgt somit EUR 3.050,00.
Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 3,6 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
Zulagen und Trennungsgeld
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 3,6 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
Geltungsbeginn: 01.01.2025
Die Sozialpartner:innen befürworten jedoch, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.