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Kollektivvertragserhöhung ab 01.01.2025

Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei Ziviltechniker:innen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen) in Österreich wurden zwischen der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Gewerkschaft der Privatangestellten vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden – mit Ausnahme des Mindestgehalts der Beschäftigungsgruppe IV, 1. Jahr - um 3,6 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Das Mindestgehalt der Beschäftigungsgruppe IV, 1. Jahr, wird um 4,2% erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet und beträgt somit EUR 3.050,00.

Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 3,6 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.

Zulagen und Trennungsgeld
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 3,6 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.

Geltungsbeginn: 01.01.2025

Die Sozialpartner:innen befürworten jedoch, jene Gehälter, die über dem Kollektivvertrag liegen, im gemeinsamen Interesse von Ziviltechniker:innen und Mitarbeiter:innen zu erhöhen.