Kammer der ZiviltechnikerInnen
für Steiermark und Kärnten

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08.02.2012

Informationspflichten für DienstleistungserbringerInnen - gilt auch für ZiviltechnikerInnen

Wird von einem/einer ZiviltechnikerIn eine grenzüberschreitende Dienstleistung angeboten, obliegt ihm/ihr eine gewisse Informationspflicht gegenüber dem/der DienstleistungsempfängerIn.

Dem/Der DienstleitungsempfängerIn sind vor Abschluss des Vertrages oder Erbringung der Dienstleistung unter anderem die Kontaktdaten des/der ZiviltechnikerIn, Name und Umfang der Versicherung, Art der Dienstleistung, eventuell Preise etc. bekannt zu geben.

Damit Sie Ihrer Informationspflicht gesetzmäßig nachkommen können, wurde seitens der Bundeskammer ein Musterblatt zusammengestellt.

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03.01.2012

Verleihung ZT Befugnis an EU/EWR/CH-ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen, Niederlassung

Übersicht der erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Verleihung einer österreichischen Ziviltechnikerbefugnis:

ZT Befugnis für EU/EWR/CH-ArchitektInnen, Niederlassung

Ansuchen um Verleihung der ZT Befugnis als Word-Datei oder als pdf-Datei

 

ZT Befugnis für EU/EWR/CH-IngenieurkonsulentInnen, Niederlassung

Ansuchen um Verleihung der ZT Befugnis als Word-Datei oder als pdf-Datei

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10.01.2008

EU/EWR-Dienstleister - Access to the profession in Austria

Mit der Novelle des Ziviltechnikergesetzes (ZTG) 2007 wurde u.a. die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen) umgesetzt.

Für zeitweilige und gelegentliche grenzüberschreitende Dienstleistungen, die ein Staatsangehöriger des EU/EWR-Raumes bzw. der Schweiz in Österreich erbringt, ist in Hinkunft keine Dienstleistungsanzeige bei der zuständigen Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer mehr einzubringen. Die EWR-Architektenverordnung (BGBl 694/1995) und die EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung (BGBl 695/1995) wurden durch die ZTG-Novelle außer Kraft gesetzt.

Nach wie vor kann dennoch ein Staatsangehöriger eines EU/EWR-Mitgliedstaates bzw. der Schweiz nur unter bestimmten Vorausetzungen Planungsleistungen in Österreich erbringen.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Anhang.

Verfügbare Downloads:
informationsblatt-dienstleistung2008.pdf
access_eea.pdf

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