Kammer der ZiviltechnikerInnen
für Steiermark und Kärnten

Home | Sitemap | Impressum | Kontakt    

A A A

 

Startseite > ZT-Befugnis

10.01.2013

Allgemeine Informationen zur Verleihung der ZT-Befugnis

Die Ziviltechniker-Befugnis wird nach Ablegung der Ziviltechnikerprüfung für jenes Fachgebiet verliehen, auf dem der Befugniswerber die ZT-Prüfung abgelegt hat.

ZiviltechnikerInnen werden eingeteilt in:
ArchitektInnen und
IngenieurkonsulentInnen

Die Befugnis eines/r Zivilingenieurs/in wird nicht mehr verliehen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Beitrag drucken

10.01.2013

Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis

Übersicht der erforderlichen Unterlagen:

  • Muster für den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Ausüben / Ruhen der Befugnis
  • Jahreskosten Ziviltechnikerbefugnis
  • Erklärung der Neugründung gemäß § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz und Informationsblatt

Wenn Sie die Formulare direkt bearbeiten möchten, wählen Sie bitte die Word-Dokument-Variante zum herunterladen.

Unterlagen für die Verleihung der ZT-Befugnis im Word-Format oder als pdf-file.

Formular für Inanspruchnahme der Neugründungs-Förderung im Word-Format oder als pdf-file.

Beitrag drucken

17.09.2010

ZT-Ausweis

Das Bestellformular finden Sie hier.

Beitrag drucken

Shortlinks

Community

Videos

Video öffnen