05.04.2013Allgemeine Vertragsbestimmungen für private AuftraggeberInnenDie Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten hat als Serviceleistung für ihre Mitglieder hinsichtlich der Auftragsabwicklung mit privaten AuftraggeberInnen für kleinere Bauvorhaben bzw. Bauprojekte "Allgemeine Vertragsbestimmungen" verfasst. |
01.01.2013FerialarbeitViele ZiviltechnikerInnen bieten jungen Leuten (SchülerInnen/StudentInnen) die Möglichkeit Berufspraxis zu erwerben. Bei den Ferialjobs unterscheidet man zwischen einem echten Ferialpraktikum, einem Ferialarbeitsverhältnis bzw. einem Volontariat. Zu beachten ist jedoch, dass die Kriterien eines echten Ferialpraktikums seitens der GKK sehr eng ausgelegt werden. Es ist im Einzelfall zu überprüfen, ob diese tatsächlich vorliegen. |
22.11.2012DienstvertragMusterdienstvertrag für Angestellte bei ZiviltechnikerInnen. |
22.11.2012UmstiegsdienstzettelDer Umstiegsdienstzettel dient zur Umstufung vom alten (2012) ins neue (2013) Gehaltssystem. |
08.05.2012Der steirische Baurestmassen LeitfadenDer größte Ressourcenverbrauch und der höchste Anteil am Abfallaufkommen in Österreich ist der Bauwirtschaft zuzuschreiben. Durch mangelndes Bewusstsein bei der Planung und Ausführung von Abbrucharbeiten sind Probleme bei der Abfalltrennung und der nachgeschalteten Verwertung von Baurestmassen vielfach die Folge. |
08.05.2012Leitfaden für OberflächenentwässerungDer erweiterte und überarbeitete Leitfaden sollte der groben Abschätzung von Möglichkeiten zur schadlosen Entsorgung von Oberflächenwässern von Bauland dienen und Planern, Sachverständigen und öffentlichen Stellen als Grundlage für eine Beurteilung zur Verfügung stehen. Außerdem soll er Bauherren einen Anhaltspunkt für zu erwartende notwendige Maßnahmen bei konkreten Planungen für erforderliche Oberflächenentwässerungen bieten. Die gesetzeskonforme sowie fachgerechte Verbringung von Oberflächenwässern und die damit erforderliche Beurteilung im konkreten Bauverfahren gewinnt auch wegen des zunehmenden Bebauungs- und Versiegelungsgrades immer mehr an Bedeutung. Im Leitfaden werden rechtliche, wasserwirtschaftliche und technische Fragestellungen, die bei der Oberflächenentwässerung von Bauland auftreten, ausführlicher erläutert. Im Besonderen wird auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen des Bundes und des Landes Steiermark eingegangen. |
10.11.2011Vereinbarung zwischen Architekt/innen und Architekturfotograf/innenVon der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde ein Leitfaden und eine Checkliste zur Vertragsgestaltung zwischen Architekt/innen und Architekturfotograf/innen ausgearbeitet und allen Schwesterkammern zur Verfügung gestellt. Die fotografische Dokumentation von Bauwerken ist für Architekt/innen ein wichtiges Thema. Architekturfotografien werden für die Eigenwerbung in vielfältiger Form gebraucht. Der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Architektur hat gemeinsam mit der IG Architekturfotografie einen Leitfaden und eine Checkliste zur Vertragsgestaltung zusammengestellt. |
18.01.2011Subwerkvertrag über PlanungsleistungenHerr Rechtsanwalt Dr. Helmut Cronenberg hat im Auftrag der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten ein Muster für einen Subwerkvertrag über Planungsleistungen ausgearbeitet. Mitglieder erhalten ihn im internen Mitgliederbereich. |
18.01.2011Kommentar zum SubplanerwerkvertragIm internen Teil finden Sie auch den Kommentar und Erläuterungen zum Subplanerwerkvertrag. |
09.11.2010Vertrag über ArchitekturleistungenMuster eines Vertrages über Architekturleistungen sowie Anmerkungen zu diesem Vertrag, Stand November 2010. |
09.11.2010ZT-WerkvertragMuster eines ZiviltechnikerInnen-Werkvertrages sowie Anmerkungen zu diesem Vertrag, Stand November 2010. |
08.01.2010Urheberrecht - FormulierungsvorschlägeZiviltechnikerInnen sind bei Bauvorhaben immer wieder damit konfrontiert, dass sie der Bauherrin/dem Bauherrn veränderbare Dateien übergeben müssen. Die damit verbundenen urheberrechtlichen Probleme sind hinlänglich bekannt. Um einer unberechtigten Weiterverarbeitung bzw. -veränderung seitens der Bauherrin/des Bauherrn vorzubeugen, sollten einerseits eine klare Urheberrechtsregelung in den Verträgen/Vereinbarungen/Briefen aufgenommen und andererseits eine entsprechende Formulierung auf den Plänen angebracht werden. |
16.01.2008BausachverständigenhonorarMuster Honorarnote für die Tätigkeit als Bausachverständiger gem. Stmk. Baugesetz. (Stand: 16.01.2008) Verfügbare Downloads: |
16.01.2008Sachverständigen-HonorarnoteMuster einer Honorarnote für Tätigkeiten als Sachverständiger gem. Gebührenanspruchsgesetz. (Stand: 01.01.2008) |
21.04.2005ZT-Werkvertrag (English)Enclosed a sample of an Civil Engineering Contract to download. Verfügbare Downloads: |
28.09.2004ARGE-Vertrag für EinzelprojektMuster eines ARGE-Vertrages samt Erläuterungen, erstellt von RA Dr. Hannes PFLAUM im Auftrag der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Verfügbare Downloads: |
19.08.2002ArbeitszeitflexibilisierungDie Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat uns Unterlagen zur Arbeitszeitflexibilisierung, wie z.B. Mustervereinbarungen, zur Verfügung gestellt. Verfügbare Downloads: |




