22.09.2011Niemand kann in Frieden leben - ZiviltechnikerInnen in Kärnten und der Steiermark bieten außergerichtliche Schlichtung in technischen Fragen anDie ZiviltechnikerInnen in Kärnten und in der Steiermark bieten die außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten an. |
21.09.2011Die SchlichtungDas Zivilrechtsänderungsgesetz (ab 01.07.2004) räumt Grundstückseigentümern das Recht ein, einem Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den Entzug von Licht oder Luft bis zu einem bestimmten Ausmaß zu untersagen. Vor Befassung des Gerichts sieht der Gesetzgeber jedoch vor, dass ein Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung vorgenommen werden muss. Auch auf vielen anderen Gebieten setzt sich die außergerichtliche Methode der Streitregulierung, wie Mediation, Schlichtung oder Schiedsgerichtsbarkeit, immer mehr durch. |
19.09.2011Schlichtungsordnungder Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Stand: 2005
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18.09.2011Der Antrag |
17.09.2011FAQ´s - Häufig gestellte Fragensiehe Langtext |