Kammer der ZiviltechnikerInnen
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06.02.2009

Standesregeln

Mit der 203. Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Zl. 175-2/08, wurden die Standesregeln in Punkt 9. geändert.

Es wurde lit c. des Punktes 9.2 der Standesregeln ersatzlos gestrichen, wodurch künftig auch Arbeitsgemeinschaften mit fachlich einschlägigen Gewerbetreibenden zulässig sind, soferne keine Ausführungsberechtigung vorliegt.

Die Änderung ist am 10.2.2009 in Kraft getreten.

Den Volltext der Standesregeln finden Sie hier.

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