Kammer der ZiviltechnikerInnen
für Steiermark und Kärnten

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29.05.2013

"Vergabepanne" - Haus des Kindes Gleisdorf

Architekt Martin Brischnik kommt in seiner Analyse der Ereignisse rund um die Planungsvergabe für das Haus des Kindes in Gleisdorf zum Ergebnis, dass letzten Endes die BürgerInnen und Kindergartenkinder von Gleisdorf als VerliererInnen übrig bleiben. Werden sie doch in Zukunft ein Projekt nutzen, das ohne kritisches und transparentes Auswahlverfahren zustande kam. Langfristig empfiehlt Brischnik als einziges Mittel zur Verbesserung der Baukultur auf Gemeindeebene die Bindung der Bedarfszuweisungen des Landes an verbindliche Qualitätskriterien und die Einhaltung des Vergaberechts.

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02.05.2013

Widerspruch Zahlungsfrist ÖNORM - BVergG

Durch das Zahlungsverzugsgesetz wurde in der ÖNORM B 2110 (Stand: 15.03.2013) eine Zahlungsfrist für Schluss- oder Teilschlussrechnungen von 60 Tagen festgelegt. Diese Frist widerspricht dem Bundesvergabegesetz (BVergG).

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01.01.2013

Schwellenwerte und Vergabeverfahren

Wir haben für Sie eine Übersicht über die verschiedenen zulässigen Vergabeverfahren in Abhängigkeit vom Auftragswert nach dem Bundesvergabegesetz 2006 zusammengestellt. Stand: 01.01.2013

Dabei werden ausschließlich die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Regelfälle behandelt. Um eine bessere Übersicht zu bieten wurden Ausnahmefälle, wie z.B. die Zulässigkeit von Bauaufträgen im Verhandlungsverfahren über dem Schwellenwert etc., nicht berücksichtigt.

Übersicht Vergabeverfahren

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16.12.2011

Wie kommt man zu den vom Auslober geforderten Eignungsnachweisen?

Damit die Eignung der TeilnehmerInnen eines Vergabeverfahrens überprüft werden kann, legt der/die AusloberIn nicht diskriminierende, auf den Leistungsinhalt abgestimmte Mindestanforderungen fest, welche von den Unternehmen nachzuweisen sind.

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15.12.2011

Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen

Die richtige Wahl des Verfahrens und die hiermit verbundene sachgerechte, objektive und nicht diskriminierende Behandlung von BewerberInnen und BieterInnen führen immer wieder zu Verunsicherung bei AuftraggeberInnen. In der Folge soll deshalb ein kurzer Überblick über die verschiedenen Vergabeverfahren und maßgeblichen Schwellenwerte gemäß Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG) verschafft werden:

  • offenes Verfahren
  • nicht offenes Verfahren mit oder ohne vorherige Bekanntmachung
  • Verhandlungsverfahren mit oder ohne vorherige Bekanntmachung
  • Rahmenvereinbarung
  • dynamisches Beschaffungssystem
  • wettbewerblicher Dialog oder
  • Direktvergabe mit oder ohne vorherige Bekanntmachung

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16.06.2011

Prüfsystem der ÖBB für Vergaben

Die ÖBB werden ab Juli 2011 die ingenieurgeologischen Prognose- und Planungstätigkeiten für alle Projektphasen der Untertagebauwerke gem. § 232 Bundesvergabegesetz 2006 mittels eines Prüfsystems vergeben.

Auf Basis von Prüfkriterien wird die Eignung der Unternehmer bewertet, sodann erfolgt die Aufnahme in ein Unternehmensverzeichnis. Anhand eines Rotationsprínzips werden aus diesem Verzeichnis Unternehmer zur Angebotslegung aufgefordert.

Um in das Unternehmensverzeichnis aufgenommen werden, ist ein Prüfantrag an die ÖBB - Infrastruktur AG zu stellen.

Nähere Infos dazu entnehmen Sie dem Schreiben und den Erläuterungen der ÖBB (Anhang).
 

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20.07.2010

Fristen im Vergabeverfahren

Wir haben für Sie eine Übersicht über die verschiedenen Fristen im Bundesvergabegesetz 2006 idgF. zusammengestellt.

Fristen Unterschwellenbereich
Fristen Oberschwellenbereich
Stillhaltefrist/Anfechtungsfrist

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09.03.2010

Wie werden Ziviltechnikerleistungen richtig vergeben?

Da Ziviltechnikerleistungen im BVergG den geistigen Dienstleistungen zugerechnet werden, müssen bei der Auftragsvergabe besondere Regelungen beachtet werden. Eine ausführliche Darstellung dieser Thematik bietet Ihnen der unten angeführte Vergabewegweiser, welcher von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland erstellt wurde. Stand: Oktober 2009
 

Vergabewegweiser

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30.10.2009

Baupolitische Leitsätze des Landes Steiermark

Im Rahmen einer Veranstaltung im Haus der Architektur Graz wurden am 28. Oktober 2009 die Baupolitischen Leitsätze des Landes Steiermark im Beisein von Landeshauptmann Mag. Franz Voves präsentiert. Die entsprechende Beschlussfassung in der Steiermärkischen Landesregierung erfolgte einstimmig.

Baupolitische Leitsätze

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18.05.2006

Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer in der EU

Nach Art. 45 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG dürfen Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie beispielsweise insolvent sind, wegen eines Deliktes bestraft worden sind, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, oder sie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt haben. Nach Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG, müssen Bieter, die hinsichtlich der in Art. 45 Abs. 1 genannten Gründe verurteilt wurden, sogar ausgeschlossen werden. Art. 54 Abs. 4 der Richtlinie 2004/17/EG verweist auf diese Vorschriften.

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30.05.2003

Modell Verhandlungsverfahren Raumordnung

Die Kammer hat als Serviceleistung für Gemeinden ein Verfahrensmodell für die Vergabe von Raumplanungsleistungen entwickelt, das in der Steiermark mit dem Gemeinde- und Städtebund sowie der Landesregierung akkordiert wurde.

Es wurde von Herrn Univ.-Prof. Dr. Aicher auf Übereinstimmung mit dem Vergabegesetz überprüft.

Nähere Informationen finden Sie im Anhang zum Downloaden.

Verfügbare Downloads:
verhan.ppt

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