29.05.2013"Vergabepanne" - Haus des Kindes GleisdorfArchitekt Martin Brischnik kommt in seiner Analyse der Ereignisse rund um die Planungsvergabe für das Haus des Kindes in Gleisdorf zum Ergebnis, dass letzten Endes die BürgerInnen und Kindergartenkinder von Gleisdorf als VerliererInnen übrig bleiben. Werden sie doch in Zukunft ein Projekt nutzen, das ohne kritisches und transparentes Auswahlverfahren zustande kam. Langfristig empfiehlt Brischnik als einziges Mittel zur Verbesserung der Baukultur auf Gemeindeebene die Bindung der Bedarfszuweisungen des Landes an verbindliche Qualitätskriterien und die Einhaltung des Vergaberechts. |
02.05.2013Widerspruch Zahlungsfrist ÖNORM - BVergGDurch das Zahlungsverzugsgesetz wurde in der ÖNORM B 2110 (Stand: 15.03.2013) eine Zahlungsfrist für Schluss- oder Teilschlussrechnungen von 60 Tagen festgelegt. Diese Frist widerspricht dem Bundesvergabegesetz (BVergG). |
01.01.2013Schwellenwerte und VergabeverfahrenWir haben für Sie eine Übersicht über die verschiedenen zulässigen Vergabeverfahren in Abhängigkeit vom Auftragswert nach dem Bundesvergabegesetz 2006 zusammengestellt. Stand: 01.01.2013 |
16.12.2011Wie kommt man zu den vom Auslober geforderten Eignungsnachweisen?Damit die Eignung der TeilnehmerInnen eines Vergabeverfahrens überprüft werden kann, legt der/die AusloberIn nicht diskriminierende, auf den Leistungsinhalt abgestimmte Mindestanforderungen fest, welche von den Unternehmen nachzuweisen sind. |
15.12.2011Arten der Verfahren zur Vergabe von AufträgenDie richtige Wahl des Verfahrens und die hiermit verbundene sachgerechte, objektive und nicht diskriminierende Behandlung von BewerberInnen und BieterInnen führen immer wieder zu Verunsicherung bei AuftraggeberInnen. In der Folge soll deshalb ein kurzer Überblick über die verschiedenen Vergabeverfahren und maßgeblichen Schwellenwerte gemäß Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG) verschafft werden:
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16.06.2011Prüfsystem der ÖBB für VergabenDie ÖBB werden ab Juli 2011 die ingenieurgeologischen Prognose- und Planungstätigkeiten für alle Projektphasen der Untertagebauwerke gem. § 232 Bundesvergabegesetz 2006 mittels eines Prüfsystems vergeben. |
20.07.2010Fristen im VergabeverfahrenWir haben für Sie eine Übersicht über die verschiedenen Fristen im Bundesvergabegesetz 2006 idgF. zusammengestellt. Fristen Unterschwellenbereich |
09.03.2010Wie werden Ziviltechnikerleistungen richtig vergeben?Da Ziviltechnikerleistungen im BVergG den geistigen Dienstleistungen zugerechnet werden, müssen bei der Auftragsvergabe besondere Regelungen beachtet werden. Eine ausführliche Darstellung dieser Thematik bietet Ihnen der unten angeführte Vergabewegweiser, welcher von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland erstellt wurde. Stand: Oktober 2009 |
30.10.2009Baupolitische Leitsätze des Landes SteiermarkIm Rahmen einer Veranstaltung im Haus der Architektur Graz wurden am 28. Oktober 2009 die Baupolitischen Leitsätze des Landes Steiermark im Beisein von Landeshauptmann Mag. Franz Voves präsentiert. Die entsprechende Beschlussfassung in der Steiermärkischen Landesregierung erfolgte einstimmig. |
18.05.2006Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer in der EUNach Art. 45 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG dürfen Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie beispielsweise insolvent sind, wegen eines Deliktes bestraft worden sind, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, oder sie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt haben. Nach Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG, müssen Bieter, die hinsichtlich der in Art. 45 Abs. 1 genannten Gründe verurteilt wurden, sogar ausgeschlossen werden. Art. 54 Abs. 4 der Richtlinie 2004/17/EG verweist auf diese Vorschriften. |
30.05.2003Modell Verhandlungsverfahren RaumordnungDie Kammer hat als Serviceleistung für Gemeinden ein Verfahrensmodell für die Vergabe von Raumplanungsleistungen entwickelt, das in der Steiermark mit dem Gemeinde- und Städtebund sowie der Landesregierung akkordiert wurde. Es wurde von Herrn Univ.-Prof. Dr. Aicher auf Übereinstimmung mit dem Vergabegesetz überprüft. Nähere Informationen finden Sie im Anhang zum Downloaden. Verfügbare Downloads: |




