31.01.2019Fristen in VergabeverfahrenWir haben für Sie eine Übersicht über die verschiedenen Fristen im Bundesvergabegesetz 2018 idgF. zusammengestellt. Fristen im Unterschwellenbereich Fristen im Oberschwellenbereich |
10.10.2018Bundesvergabegesetz 2018 - Vorinformation neuSchon bisher konnten AuftraggeberInnen mittels Vorinformation ihre Absicht bekanntmachen, welche Auftragsvergaben in den nächsten 12 Monaten geplant sind. Bei der Bekanntmachung des konkreten Vergabeverfahrens konnten dadurch verkürzte Fristen in Anspruch genommen werden. Neu ist nun, dass die Vorinformation die reguläre Bekanntmachung ersetzen kann, wenn sie bestimmte Mindestinformationen aufweist und potentielle BieterInnen zu einer Interessensbekundung einlädt (§ 57 Abs 2 BVergG 2018). |
24.09.2018Schwellenwerte und VergabeverfahrenWir haben für Sie eine Übersicht über die verschiedenen zulässigen Vergabeverfahren in Abhängigkeit vom Auftragswert nach dem Bundesvergabegesetz 2006 zusammengestellt. Stand: 01.01.2018 |
21.08.2018Schwellenwerteverordnung 2018 |
21.08.2018Vergaberechtsreformgesetz 2018Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) ist am 20.08.2018 kundgemacht worden und am 21.8.2018 in Kraft getreten. Alle Vergabeverfahren, die ab diesem Zeitpunkt eingeleitet werden, unterliegen somit bereits den neuen Gesetzesbestimmungen. Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen finden Sie im Vergabeblog der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen. Das gesamte BVergG 2018 können Sie hier abrufen. |
04.01.2018Arten der Verfahren zur Vergabe von AufträgenDie richtige Wahl des Verfahrens und die hiermit verbundene sachgerechte, objektive und nicht diskriminierende Behandlung von BewerberInnen und BieterInnen führen immer wieder zu Verunsicherung bei AuftraggeberInnen. In der Folge soll deshalb ein kurzer Überblick über die verschiedenen Vergabeverfahren und maßgeblichen Schwellenwerte gemäß Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG) verschafft werden:
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06.04.2016Wie kommt man zu den vom Auslober geforderten Eignungsnachweisen?Damit die Eignung der TeilnehmerInnen eines Vergabeverfahrens überprüft werden kann, legt der/die AusloberIn nicht diskriminierende, auf den Leistungsinhalt abgestimmte Mindestanforderungen fest, welche von den Unternehmen nachzuweisen sind. |
02.05.2013Widerspruch Zahlungsfrist ÖNORM - BVergGDurch das Zahlungsverzugsgesetz wurde in der ÖNORM B 2110 (Stand: 15.03.2013) eine Zahlungsfrist für Schluss- oder Teilschlussrechnungen von 60 Tagen festgelegt. Diese Frist widerspricht dem Bundesvergabegesetz (BVergG). |