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Änderung des Kollektivvertrages ab 1.1.2021Folgende Änderungen des Kollektivvertrages für Angestellte bei ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen/ZivilingenieurInnen wurden zwischen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und der Gewerkschaft der Privatangestellten im November 2020 vereinbart: Kollektivvertragliche Mindestgehälter Sämtliche Änderungen im Kollektivvertrag, welche ab 1.1.2021 in Kraft treten, finden Sie hier. Den gesamten Kollektivvertrag zum 1.1.2021 finden Sie hier. |
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